Frage an Matthias Büger von Petra A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Büger,
zu Ihrer Antwort an Herrn K. habe ich Fragen:
Zu 1.
"Naturfeste" Wege sind also nicht gleichzusetzen mit "befestigten" Wegen. Heißt das, daß auch jetzt schon das Wandern z.B. auf kleinen, teilweise durch Wandervereine, Tourismusverbände usw. ausgeschilderten, naturfesten Wegen verboten ist? Oder gilt das nur für Befahren (mit Fahrrädern)?
Sie sagen, es wäre aus Naturschutzgründen richtig, daß "naturfeste" Wege, die (seit ewigen Zeiten) vorhanden sind, nicht betreten werden dürfen. Interpretiere ich das richtig, oder meinen Sie das Betreten des Waldes "abseits von Wegen"?
zu 2.
Worin liegt der Sinn (jedes Gesetz sollte eine Sinn haben!), Fußgänger/Läufer etc. + einspurige Fahrzeuge mit zweispurigen Fahrzeugen gleichzusetzen?
Zu 3.
Wieviel Prozent der vorhandenen befestigten Wege werden den im Gesetzesentwurf enthaltenen Voraussetzungen entsprechen?
In welchem Umfang gedenken Sie, bei Verbot des Betretens/Befahrens kleiner Wege, den Wanderern, Läufern, Nordic Walkern + Bikern als Ausgleich offiziell (also durch Behörden) ausgeschilderte Wege zur Verfügung zu stellen? In welchem Zeitrahmen soll dies dann verwirklicht werden? Haben die Nutzergruppen ein Mitspracherecht bei der Wegauswahl?
Wie soll bei den anderen Wegen vom Nutzer ermitteln können, ob der Weg die erforderliche Breite aufweist? In welcher Form wird der Nutzer verpflichtet, festzustellen ob der Weg "befestigt" ist und wie soll das bei starkem Belag mit Laub oder Schnee erfolgen?
Zusätzliche Frage:
Die durch die Gesetzesänderung eintretende (Wald-)Benutzersteuerung würde eine erheblich stärkere Frequentierung der für das Betreten/Befahren noch erlaubten Wege bedeuten. Was ist geplant, um eine sichere, konfliktfreie gemeinsame Nutzung durch alle Nutzergruppen zu gewährleisten? Die (angeblichen) Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen sind ja eines der Argumente für die Notwendigkeit der Gesetzesänderung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Aufsatz
Sehr geehrte Frau Aufsatz,
aufgrund der Vielzahl an momentan eingehenden Anfragen zum selben Thema ist eine individuelle Beantwortung leider derzeit nicht möglich. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. In Kürze wird eine offizielle Stellungnahme vorliegen, die sicherlich auch Ihr Anliegen angemessen beantworten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Büger