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Matthias Büger
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Frage von Holger K. •

Frage an Matthias Büger von Holger K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Bürger,

in der zweiten August-Hälfte wird sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen.

Meine Frage daher lautet: Werden auch Sie FÜR die Reform stimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.

* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* Künftig sind auch Schwerstbehinderte im Visier der GEZ, denn nur "Taubblinde" sollen befreit werden können.

* Hartz-IV-Empfänger sollen künftig zahlen, bekommen das Geld dann über das Wohngeld erstattet. Dies bedeutet ein Mehr an Bürokratie und kostet damit Kommunen und Steuerzahlern Geld.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kreymeier,

vielen Dank für Ihre Frage. Die FDP tritt seit vielen Jahren für eine personenbezogene Medienabgabe ein. Insofern hätten wir uns im Rahmen der nun anstehenden Neuregelung eine noch weitergehende Lösung vorstellen können, die insbesondere auch eine Abschaffung der GEZ und damit die von Ihnen angesprochene Entbürokratisierung zur Folge gehabt hätte. Nach dem Gutachten, das Prof. Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und D-Radio erstellt und im April 2010 vorgelegt hat, zeichnete sich allerdings ab, dass es – in einem ersten Schritt – auf die von den Chefs der Staatskanzleien präferierte Haushaltsabgabe hinauslaufen wird. Wir sind allerdings dennoch der Meinung, dass der Modellwechsel von einer geräteabhängigen hin zu einer geräteunabhängigen Rundfunkfinanzierung ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Die FDP hatte gegenüber den ersten Referentenentwürfen, die vorgelegt wurden, große Bedenken im Hinblick auf viele, auch in Ihrer Frage formulierten Punkte. Deshalb haben wir das Thema innerhalb der FDP, vor allem mit den Kolleginnen und Kollegen die in anderen Bundesländern ebenfalls Regierungsverantwortung tragen, sehr intensiv diskutiert. Bis kurz vor Unterzeichnung des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages standen wir in einem sehr engen Austausch mit unserem Koalitionspartner und konnten letztlich noch einige, wie ich finde wichtige Änderungen erreichen.

So wurden u.a. die privilegierten Betriebsstätten, die nur einen 1/3-Beitrag (5,99 €) zahlen, von 0 bis 4 auf 0 bis 8 Beschäftigte ausgeweitet, also verdoppelt. Auszubildende sind bei der Zahl der Beschäftigten nun explizit ausgenommen. Ein KFZ pro Betriebsstätte wird jetzt beitragsfrei gestellt und kann je einer Betriebsstätte beitragsfrei zugeordnet werden.

Deshalb wird die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und deshalb werde auch ich persönlich dem Gesetzentwurf zur Ratifizierung in Hessen in der nun vorliegenden Fassung zustimmen. Für uns ist wichtig, dass wir zu einem einfachen, fairen und transparenten Gebührensystem kommen, das vor allem aufkommensneutral sein muss. Auf diese Aufkommensneutralität werden wir in der nächsten Zeit verstärkt achten.

Mit dem neuen Gebührenmodell werden wir einen Systemwechsel einleiten. Im Vorfeld der Beratungen hat es viele Berechnungen mit allerdings unterschiedlichen Zahlen gegeben. Deshalb haben wir uns länderübergreifend darauf verständigt und auch als Protokollnotiz im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben, dass mit dem 19. KEF-Bericht eine zeitnahe Überprüfung der finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels erfolgen soll. Diese Überprüfung werden wir sehr kritisch begleiten und – falls erforderlich – auf notwendige Nachjustierungen drängen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Büger

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