Frage von Karl-Otto S. • 04.01.2014
Antwort von Matthias Bartke SPD • 08.01.2014
(...) Hierbei gilt, dass sie grundsätzlich während dieser Zeit in Deutschland gelebt haben müssen. Es gibt Ausnahmeregelungen, die eine Verlegung des Wohnortes während der Erziehungszeit in das Ausland für konform anerkennen, und den betreffenden Frauen oder Männer eine Erhöhung der Rentenpunkte zugestehen. Das Sozialgesetzbuch sagt hierzu: (...)