Portrait von Matthias Bartke
Antwort von Matthias Bartke
SPD
• 08.01.2014

(...) Hierbei gilt, dass sie grundsätzlich während dieser Zeit in Deutschland gelebt haben müssen. Es gibt Ausnahmeregelungen, die eine Verlegung des Wohnortes während der Erziehungszeit in das Ausland für konform anerkennen, und den betreffenden Frauen oder Männer eine Erhöhung der Rentenpunkte zugestehen. Das Sozialgesetzbuch sagt hierzu: (...)

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