
(...) Ich hätte grundsätzlich keine Bedenken, Waffen zB an befreundete NATO-Staaten zu liefern. Waffenlieferungen auch an befreundete Staaten sollten aber immer mit einer strafbewehrten Endverbleibsklausel versehen werden: Wenn das exportierende Unternehmen nicht beweisen kann, dass die exportierten Waffen noch im "Endverbleibsland" sind, so sind Konventionalstrafen zu verhängen. (...)