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Frage von Hauke L. •

Frage an Matthias Bartke von Hauke L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

im Kandidatencheck sprechen Sie sich nicht grundsätzlich gegen Rüstungsexporte aus. Im Beispiel Mexiko fordert die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko ein generellen Exportstopp von Waffen nach Mexiko, da immer wieder deutsche Waffen in Krisenregionen auftauchen, obwohl der Export in diese Regionen bereits verboten ist.

Wie wollen Sie verhindern, dass deutsche Waffen weiterhin in Krisengebieten auftauchen?

Das Bündnis der Aktion-Aufschrei schreibt: "Zu den Empfängern deutscher Waffen, Rüstungsgüter und Lizenzen zählen auch Diktaturen und autoritäre Regime, die die Menschenrechte mit Füßen treten. Selbst wenn die Waffen und Rüstungsgüter nicht eingesetzt werden, sind finanzielle Mittel gebunden, die damit für Bildung und Armutsbekämpfung nicht mehr zur Verfügung stehen."

Unterstützen Sie persönlich die Forderung nach der Aufnahme eines grundsätzlichen Verbotes von Rüstungsexporten durch eine Klarstellung des Grundgesetzartikels 26(2)?

Wenn nein, warum nicht?

Warum sprechen Sie sich in Ihrer Antwort nicht grundsätzlich gegen den Export von Waffen aus?

Mit freundlichen Grüßen,

Hauke Lorenz

Quellen:

http://www.aufschrei-waffenhandel.de/Wir-ueber-uns.61.0.html

http://www.npla.de/poonal/4412-gemeindepolizei-findet-g-36-gewehre-von-hecklerakoch?lang=de

http://www.mexiko-koordination.de/ressourcen/doc_download/113-ruestungsexporte-und-menschenrechte-in-mexiko-19-10-2011.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lorenz,

die SPD hat in ihrem Regierungsprogramm klargestellt, dass sie die von Schwarz-Gelb gelockerten Exportrichtlinien für Waffen wieder verschärfen will, um Rüstungsexportee in Krisengebiete zu verhindern.

In Mexiko gibt es derzeit einen Krieg zwischen der Regierung und den Drogenkartellen. Es handelt sich daher um ein Krisengebiet, in das wir mE grundsätzlich keine Waffen liefern sollten. Hinzu kommt, dass die Menschenrechtssituation in Mexiko außerordentlich schlecht ist, wie es ja auch Ihrer beigefügten Dokumentation zu entnehmen ist.

Ihren Wunsch nach einer Grundgesetz-Anderung teile ich nicht. Ich hätte grundsätzlich keine Bedenken, Waffen zB an befreundete NATO-Staaten zu liefern. Waffenlieferungen auch an befreundete Staaten sollten aber immer mit einer strafbewehrten Endverbleibsklausel versehen werden: Wenn das exportierende Unternehmen nicht beweisen kann, dass die exportierten Waffen noch im "Endverbleibsland" sind, so sind Konventionalstrafen zu verhängen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke