Frage an Martina Neubauer von Joachim H. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Neubauer.
aus Ihrem Wahlkreis besuchen viele Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?
Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
Joachim Holder
Sehr geehrter Herr Holder,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass der Schulweg für unsere Kinder frei sein muss - auch dann, wenn sie nicht die Schule ihres Schulsprengels besuchen.
Sie selbst weisen ja schon auf den Widerspruch hin, dass die Kostenerstattung bei der Wahl einer Schule mit einem besonderen Schwerpunkt bis einschl. zum Besuch der 10. Jahrgangsstufe, nicht aber beim Besuch einer privaten, aber staatlich anerkannten Schule möglich ist.
Das von Ihnen angesprochene Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs regelt die Kostenfreiheit des Schulwegs beim Besuch diverser Schulen (Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen ..) und nimmt quasi im Rückkehrschluss Schulen mit besonderen pädagogischen Modellen wie beispielsweise die Waldorfschulen oder die Montessorischulen aus.
Eine entsprechende Gesetzesänderung kann auf Landesebene erfolgen und wird von mir unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Neubauer