Frage an Martina Michels von Stephanie A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Michels,
1.) Was haben Sie bereits unternommen, damit die Bürgerinitiativen vor Volksentscheiden wie die Parteien vor den Wahlen kostenlose Sendezeit im rbb erhalten?
2.) Was werden Sie unternehmen, damit die Bürgerinitiativen vor Volksentscheiden wie die Parteien vor den Wahlen kostenlose Sendezeit im rbb erhalten?
Freundliche Grüsse
Stephanie Adler
Sehr geehrte Frau Adler,
Unter Rot-Rot wurden Bürgerbegehren und Volksentscheide in Berlin überhaupt erst möglich. DIE LINKE hat mit dafür gesorgt, dass die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden erheblich vereinfacht wurde. Wir wollen die direkte Demokratie als Ergänzung und Erweiterung des parlamentarischen Systems, und wir fördern sie deshalb nach Kräften. Ich halte die allseitige und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger für eine Grundvoraussetzung bei der Durchführung von Bürgerbefragungen. Nur wer weiss worum es geht und das jeweilige Anliegen kennt, kann auch sachkundig mitentscheiden. Deshalb erhalten die Bürger mit den entsprechenden Wahlunterlagen auch die Stellungnahmen der EinreicherInnen ebenso wie die der Gegenpositionen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Was die Berichterstattung im rbb betrifft, so gibt es keine Möglichkeit eines Eingriffs durch die Politik auf die Programmgestaltung. Dies obliegt ausschließlich dem Rundfunkrat. Das ist ein gewähltes Gremium aus Vertretern von Verbänden, Vereinen und Interessenvertretungen. Diese Trennung von Medien und Politik begründet sich auf der in Deutschland zu Recht geltenden Medienfreiheit, die ausdrücklich verbietet, dass die Politik in die Programmgestaltung eingreifen kann. Allerdings besteht auch für den rbb ein öffentlich-rechtlicher Auftrag zur umfassenden und unabhängigen Berichterstattung, den er zu erfüllen hat. Über die Einhaltung der Rundfunk- und Medienstaatsverträge kann da Parlament indirekt Einfluss nehmen. Das tun wir auch im Medienausschuss des Abgeordnetenhauses. Zur direkten Beauftragung zur Berichterstattung hat die Politik allerdings keine Befugnis.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Michels, MdA