Martina Michels
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Martina Michels von Hartmut Frank M. bezüglich Medien

Sehr geehrte Frau Michels,

die Ministerpräsidenten wollen eine Neuregelung der Rundfunkgebührenordnung. Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen diesen Link mit:

http://www.bitterlemmer.net/wp/2011/08/15/wer-die-wohnung-wechselt-muss-demnachst-seiner-zustandigen-rundfunkbehorde-den-grund-d

Wie Sie in dem Link sehen, geht es nicht nur um eine Umstrukturierung, sondern auch um Datensammlung seitens der GEZ.

Es ist zu befürchten, dass diese Daten nicht nur bei der GEZ bleiben. Oder wie sehen Sie das?

Wäre es nicht besser die Rundfunkgebühren steuerfinanziert zu finanzieren?
Denn 18 Euro sind für viele sehr viel Geld. Soviel kosten die Gebühren pro Monat. Wie wird sich die Berliner Linke im Bundesrat verhalten? Ich denke, so wie die Gebühreneinzugszentrale umfunktioniert werden soll, erfüllt sich bald ganz andere Zwecke. Ist sie dann nicht mehr eine Ausspähanstalt?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Frank Mueller

Martina Michels
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bedanke mich zu Ihrer Frage nach dem neuen Rundfunkgebührenmodell und möchte sie gern beantworten. Ich werde allerdings auf den mitgelieferten Link nicht weiter eingehen, da er Behauptungen aufstellt und Ängste aufbaut, die sich so nicht bestätigen lassen.

Über Rundfunkstaatsverträge beschließen die Länderparlamente und nicht der Bundesrat. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die neue Gebührenordnung regelt, ist vom Berliner Abgeordnetenhaus bereits am 12. Mai 2011 beschlossen worden. Dies erfolgte mit großer Mehrheit mit den Stimmen von SPD, CDU, LINKE und Grünen. Er wird am 1. Januar 2013 in kraft treten. Zuvor ist er, nach einer langen Verhandlungsphase der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), von allen Landesregierungen ratifiziert worden. Bei der Verabschiedung dieser Staatsverträge herrscht das Prinzip der Einstimmigkeit, sodass der zu beschließende Gesetzestext immer ein unter den Länderchefs ausgehandelter Kompromiss ist. Vor der Beschlussfassung ist dieses Gesetz ausführlich und mit mehreren Anhörungen im Medienausschuss diskutiert worden. Für uns war es von entscheidender Bedeutung, dass wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland eine Entwicklungsperspektive geben und insbesondere auch eine verlässliche Finanzierungsgrundlage schaffen. In den letzten Jahren hat sich in der Gebührenfrage – bisher gibt es ja eine Geräte-abhängige Gebühr - ein grundlegender Reformbedarf aufgestaut. Wir brauchen diese neue Rundfunkgebührenordnung, um die durch den technischen Fortschritt im weiter drohende Gebührensteigerung zu stoppen oder wenigstens zu dämmen, weil das bisherige System nicht die entsprechenden Voraussetzungen dafür hatte. Drei Tendenzen waren vor allem feststellbar: Erstens war die Unterscheidung in klassische und neue Empfangsgeräte nicht mehr haltbar. Die Begründung, warum man z.B. für PCs Gebühren zahlen muss, war nur schwer begründbar.

Zweitens haben die demografische Entwicklung, die Prognosen der künftigen Forderungsausfälle und der Befreiungen dazu geführt, dass bis 2013 voraussichtlich eine Summe von bis zu 1,3 Milliarden Euro bundesweit in der Finanzierung fehlt. Drittens gab es eine feststellbare, sinkende Akzeptanz der Gebühr in der Bevölkerung und auch eine sinkende Akzeptanz der GEZ. All diese Gründe haben zu dieser Reform geführt.
Künftig wird es eine technikneutrale Anknüpfung geben. Die Differenzierung zwischen TV, Radio, Handy und PC wird aufgegeben. Es wird nur noch einen Beitrag pro Haushalt geben – egal wie viele Menschen er umfasst und wie viele Geräte dort vorhanden sind. Die GEZ kommt, ja sie darf nicht mehr in die Wohnungen, da der Beitrag pro Haushalt erhoben wird. Auch für die Betriebe ist eine Regelung zur Beitragsstaffelung je nach Beschäftigtenzahl vorgesehen. Deswegen ist diese Umstellung insgesamt eine gelungene Systemumstellung.

Die Höhe der Beiträge hat die Politik nicht allein in der Hand. Sie wird durch die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ (KEF) empfohlen, nachdem die Anstalten ihren Finanzbedarf dort anmelden. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Beratung deutlich die Forderung erhoben, dass die Beiträge für Rundfunk und Fernsehen künftig möglichst nicht steigen. In diesem Zusammenhang geht der Appell an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei Bedarfsanmeldungen mit Augenmaß vorzugehen und sich auf die Schwerpunkte des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags zu konzentrieren. Dabei kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz des neuen Gebührenmodells leisten. Kritik gab es in der Diskussion vor allem seitens der Wirtschaft, der Behindertenverbände und der Datenschützer. Diese Bedenken sind Ernst genommen worden und in Anhörungen mit deren Vertretern debattiert worden. Dazu gab es Nachbesserungen im Gesetzentwurf. Insbesondere zur Kritik, die von den Behindertenverbänden geäußert wurde, liefert das neue Modell nach unserer Auffassung noch keine befriedigende Lösung.
Auch hier ist es Aufgabe und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in stärkerem Maße als bisher an den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten teilhaben können. Um Datenmissbrauch einzudämmen ist Verzicht auf Anmietung und Ankauf von Daten festgeschrieben worden und bei der Datenerhebung und der Datenverarbeitung sind kurze Löschungsfristen vorgesehen. Ein Kritikpunkt bleibt der Verwaltungsaufwand. Die GEZ wird zunächst Mitarbeiter aufstocken, um erstmalig die Statuserfassung zu erbringen – was ist ein Haushalt, was ist ein Betrieb. Danach soll die Mitarbeiterzahl wieder reduziert werden. Wir wollen, dass weniger Geld für die GEZ und mehr Geld für das Programm ausgegeben wird.

Es ist festgelegt worden, dass es 2014 eine Überprüfung der eingeführten Regelungen geben soll, was die Möglichkeit eröffnet, Erfahrungen auszuwerten und Änderungen vorzunehmen. Das werden wir mit Nachdruck verfolgen und nach unseren Möglichkeiten beeinflussen. Nur ein besseres Programm ist die Voraussetzung für die Zustimmung der Menschen zur Weiterexistenz des öffentlich-rechtlichen Systems. Es bleibt zu hoffen, dass diese Umstrukturierung auf einen Rundfunkbeitrag pro Haushalt nicht zu geringeren Einnahmen führt und wir tatsächlich zu einer Beitragsstabilität gelangen.

Herzliche Grüße
Martina Michels, MdA