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Frage von Silke S. •

Frage an Martina Lennartz von Silke S. bezüglich Innere Sicherheit

Liebe Frau Lennartz,
nun hab ich noch eine Frage. Danke, dass Sie immer so ausführlich antworten, da macht das Lesen richtig Spaß.

Soll bei der Terrorismusbekämpfung die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden dürfen?
Was sagen Sie dazu?
Viele Grüße
S. S.

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Antwort von
DKP

Liebe Frau S.,

nun haben Sie drei Tage warten müssen, das tut mir leid.

Die DKP stellt sich klar gegen Inlandseinsätze der Bundeswehr. Der Vorwand der Terrorismusbekämpfung dient dazu, auch Einsätze gegen Demonstranten zu rechtfertigen wie z.B. Tornados beim G8-Gipfel in Heiligendamm, Scharfschützen beim G7-Gipfel in Elmau oder Transportpanzer beim G20-Gipfel in Hamburg. Das Verbot im Grundgesetz, die Bundeswehr im Inland einzusetzen, muss bleiben. Für Katastrophenfälle gibt es das THW. Die DKP wendet sich außerdem gegen die zivil-militärische Zusammenarbeit.

"Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt", bestimmt die Verfassung in Artikel 87a, Absatz 2. Der Grund dafür liegt in der deutschen Geschichte – und dabei nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus. Schon in Preußen und im Deutschen Kaiserreich wurde das Militär immer wieder dazu genutzt, im Inland staatliche Gewalt durchzusetzen – auch und gerade gegen politische Demonstrationen. "Gegen Demokraten helfen nur Soldaten", schrieb der preußische König Friedrich Wilhelm IV. 1849.In der Weimarer Republik ließ der SPD-Politiker Gustav Noske als Reichswehrminister den Einsatz der Truppe gegen lokale Aufstände und zur Niederschlagung des Spartakusaufstandes 1919 zu. (Aber wer hat sie verraten, die Sozialdemokraten)Ich hoffe Ihnen auch heute mit der Antwort helfen zu können.Für Rückfragen- immer gerne.

Viele Grüße
Martina Lennartz