Frage an Martina Krogmann von Andrea K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
ich freue mich sehr, dass Sie es positiv bewerten, dass nun endlich auch offiziell und offen den Contergangeschädigten, die bisher aufgrund der Ausschlussfrist die Rente verwehrt wurde, die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung geöffnet werden soll. Können Sie mir bitte erklären, inwiefern es gerechtfertigt sein soll, die Rente nicht ab Stiftungsbeginn, also rückwirkend, ab 1972 zu zahlen, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft? Ich empfinde das als eklatante Ungerechtigkeit, da es sich ja per definitionem um eine "Lebenslange Rente "handelt, und das Leben fängt ja nicht erst in der 2. Lebenshälfte, sondern mit der Geburt an ! - Wussten Sie und Frau Blum, dass die Stiftung nachweislich zwischen 1983 und 1991 zumindest 3 Bundesdeutsche (nicht DDR !) als Contergangeschädigte anerkannt hat und in einem Fall sogar 19 Monate vor Antragstellung Rente gezahlt hat während sie anderen, u.a einer jüdischen Österreicherin jegliche Zahlung verweigert hat?
- Wussten Sie, dass die Fachaufsicht im Ministerium (Herr Dr.Hill u.a. hierüber Parlamentarier (z.B. Renate Schmidt) belogen hat, indem man dieses Verfahren abgestritten hat? Ich habe alle Beweise, falls Sie es nicht glauben können.
-Wie sehen sie die Chance, dass nun, nach nunmehr einem halben Jahrhundert, alle Betroffenen vor diesem (Grund) Gesetz gleich behandelt werden, d.h. alle ab Stiftungsbeginn (1972) Rente erhalten?
Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Kornak Mitglied des Kreistages Mettmann
Sehr geehrte Frau Kornak,
ich darf Sie auf meine umfassenden Antworten auf die Fragen von Herrn Stürmer, Herrn Nuding, Frau Weiß, Frau Filser, Herrn Hafeneth, Frau Beutler, Herrn Knabe u.a. verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann