Frage an Martina Krogmann von Christian K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Krogmann!
Ich habe mich ja als einziges Conterganopfer mit Sebastian Wirtz, dem Enkel des Firmengründers der Grünenthal GmbH unter vier Augen getroffen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Familie das Conterganproblem sehr ernst nimmt. Gemäß dem Verfassungsgericht dürfen Conterganopfer (im Umkehrschluss) nicht schlechter gestellt werden, als andere "Opfer" im Privatrecht - also nicht "Behinderte". Der Bundestag hat, ähnlich wie ein Gericht über eine Entschädigung zu entscheiden. Bisher wurden die Conterganopfer über 30 Jahre lang auf den Sozialstaat verwiesen. Würde das ein Schädiger vor Gericht tun, er würde wegen seiner sittenwidrigen Äußerung ermahnt werden. Tatsache ist, dass die Opfer keine Großspenden zu erwarten haben, und ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um weitere Folgeschäden durch die hohe Alltagsbelastung zu vermeiden. Tatsache ist auch, dass der Sozialstaat an vielen Stellen auf die Conterganopfer erst zugeschnitten werden müsste. Das würde aber eine regelrechte Contergangesetzgebung bedeuten. Müsste man nicht die Entschädigung erneut auf den Prüfstand stellen? Ich meine, man hätte schon vor über einem Jahr mit sehr wenig Aufwand eine erste einfache Fragebogenaktion durchführen können. Bisher hat man noch nichts unternommen, um die Ist-Situation der Opfer zu erfassen, geschweige denn einer Kalkulation der notwendigen Entschädigung vorgelegt. Wie sieht der Zeitplan zur Durchführung solcher Erhebungen aus? Gibt es überhaupt einen Zeitplan? Wie hoch müsste denn die Entschädigung eigentlich sein?
Sehr geehrter Herr Knabe,
wie Sie meinen ausführlichen Antworten auf die vielen Fragen zum Thema "Änderung des Conterganstiftungsgesetzes" entnehmen können, trete ich im Bewußtsein, dass eine angemessene Kompensation für das erlittene Leid der Menschen gar nicht möglich ist, für eine nachhaltige materielle Verbesserung der Lage der Betroffenen ein.
Erfreulicherweise konnte meine Kollegin Antje Blumenthal durch Ihr Engagement, das ich vollumfänglich unterstütze, die in der Antwort an Herrn Stürmer detailliert aufgeführten Verbesserungen in dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes erreichen. Ich denke, auch dies zeigt, wie sehr wir uns der Problematik bewusst sind und wie ernst wir zudem die Vorschläge der Betroffenen nehmen.
Dies zeigt auch die Diskussion auf "abgeordnetenwatch.de", die über alle Parteigrenzen hinweg sehr individuell geführt worden ist und alle wesentlichen Aspekte inhaltlich völlig abgedeckt hat.
Ich bin aber auch der Meinung, dass eine Plattform wie "abgeordnetenwatch.de" nicht dazu geeignet ist, sehr eingehende Details, semantische und definitorische Nuancen sowie rechtliche Fragen höchster Komplexität in der gebotenen Form zu diskutieren. Für einen solchen Dialog ist die fachliche Kompetenz meiner Kollegin Antje Blumenthal, die als Berichterstatterin mit den Einzelheiten bestens vertraut ist, unverzichtbar. Sie wird Ihnen gern antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann