Frage an Martina Krogmann von Stephan N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr verehrte Frau Dr. Krogmann,
mit Interesse verfolge ich Ihren Schriftwechsel zum Thema Conterganentschädigung.
Gestatten Sie mir diesbzgl. einige Fragen:
- Haben Sie sich - abgesehen von "offiziellen Kontakten" mit dem BV des Bundesverbandes der Contergangeschädigten - schon einmal mit Conterganopfern unterhalten?
- Woher beziehen Sie Ihre Informationen bzgl. der rechtlichen Situation der Conterganopfer. Ist Ihnen das aktuelle Gutachten, dass die Verfassungsmäßigkeit der Conterganopfer bestreitet, bekannt?
- Wissen Sie, dass vor dem Menschenrechtsausschuß des EP z.Zt. eine Petition läuft, die die Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Entschädigungen in Europa prüft?
- Haben Sie Interesse einmal die tatsächliche Situation von Conterganopfern kennen zu lernen? Diese sieht nämlich oftmals so aus: Anträge stellen, die abgelehnt werden. Einspruch einlegen. Bitten, betteln und schließlich klagen, damit man das bekommt, was man dringend benötigt. Gerne lade ich Sie einmal zu einem Besuch bei Geschädigten ein, damit Sie sich ein Bild machen können, das nicht schöngefärbt und geredet ist.
- Sind Sie nicht der Auffassung dass, sollten sich die NS - Vorwürfe bzgl. Thalidomid- / Contergan bestätigen, eine völlig neue Wertung des Gesamtskandals dringend notwendig wäre?
Ihrer geschätzen Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Nuding
(Sprecher des Hungerstreikkomitees der deutschen Conterganopfer)
Sehr geehrter Herr Nuding,
mir ist aus verschiedenen Gründen und nicht zuletzt auf Grund meines Umfeldes sehr bewußt, dass die Lage von Menschen mit Behinderungen - und nicht nur der Contergan-Opfer - in Deutschland noch verbessert werden muss. Die Probleme, die Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der erhöhten Aufwendungen für ihre Lebensführung grundsätzlich und auch steuerlich haben, sind mir ebenso bekannt wie die Probleme auf dem Gebiet des Sozialrechts und des "täglichen Lebens".
Ich unterstütze daher jede Maßnahme, die zum Ziel hat, den status quo zu überprüfen und ggf. eine Verbesserung der Situation der Betroffenen zu erreichen. Niemand hat hier ein Interesse daran, die Situation der Betroffenen in irgendeiner Weise schönzufärben oder -zureden. Der Sachverstand der Betroffenen ist eine der Grundlagen unserer Entscheidungen.
Deshalb freue ich mich sehr, dass es meiner Kollegin Antje Blumenthal, Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, gestern gelungen ist, weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Die Verbesserungen betreffen insbesondere die Aufhebung der Ausschlussfrist. Bisher mussten Leistungen bis zum 31. Dezember 1983 geltend gemacht werden. Vom 1. 7. 2009 bis zum 31. 12. 2010 können Betroffene nun neue Anträge einreichen. Weitere Verbesserungen betreffen die Ausschüttung der jährlichen Sonderzahlungen, die Umstrukturierung der Stiftung inklusive der Übernahme der gesamten Verwaltungskosten vom Bund, damit die jährlichen Sonderzahlungen ungeschmälert an die leistungsberechtigten Personen ausgezahlt werden können, die Verkürzung des Zeitraums der Rentenkapitalisierung, etc. Details zu den Verbesserungen werden in den kommenden Tagen als Drucksache des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Sie können sich auch gerne an meine Kollegin Blumenthal direkt wenden.
Eine rechtliche Beurteilung der Situation der Contergan-Betroffenen habe ich nicht abgegeben. Dies würde mit Sicherheit auch den Rahmen von abgeordnetenwatch.de endgültig sprengen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu vielen Fragen am 8. Juli 1976 geäußert. Ich denke, dass wir hier mit den Verbesserungen des Conterganstiftungsgesetzes grundsätzlich auf dem richtigen Weg sind.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann