Frage an Martina Krogmann von Stephan G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Frau Dr. Krogmann,
Welche konkreten Konsequenzen zieht die CDU aus der Datenschutzaffäre der Telekom und der Deutschen Bahn?
Im Einzelnen würden mich insbesondere die folgenden Punkte interessieren:
1. Was gedenkt der Hauptaktionär zu tun?
2. Wird es Gesetzesänderungen geben, wenn ja welcher Art werden sie sein?
3. Welche juristischen Schritte werden bzw. wurden gegen die Hauptakteure eingeleitet?
4. Wie will man sicherstellen, dass solche Vorfälle in Zukunft nicht wieder vorkommen?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Grober
Sehr geehrter Herr Grober,
zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihre Fragen noch nicht im Detail beantworten. Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht Konsens darüber, dass eine eindeutigere gesetzliche Regelung über den Umgang mit Arbeitnehmerdaten dringend erforderlich ist. Derzeit beraten wir auch mit unserem Koaltionspartner, wie diese aussehen kann.
Die Große Koalition hat beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits mehrfach die Vorlage eines auf Arbeitnehmer gerichteten Gesetzentwurfes eingefordert. Am 16. Februar 2009 fand ein Gipfeltreffen von Innenminister Schäuble, Wirtschaftsminister Freiherr von und zu Guttenberg, Vertretern des BMAS, dem Bundesdatenschutzbeauftragten und zahlreichen Verbandsvertretern statt.
Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe soll sich nun ausgiebig mit dem Thema befassen und Vorschläge ausarbeiten. In jedem Fall muss das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer gegenüber ihrer Firma sichergestellt sein, ohne jedoch den Firmen die interne Korruptionsbekämpfung unmöglich zu machen.
Gerne werde ich mich automatisch wieder bei Ihnen melden, sobald Details feststehen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann