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Frage von Sabine B. •

Frage an Martina Krogmann von Sabine B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Dr. Krogmann,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme v.12.02.09 z.Frage v.09.02.09.
Leider blieben viele, nein, nahezu all meine Fragen unbeantwortet!
Sie sind nicht darauf eingegangen,ob es einen Zeitplan für die Umsetzung weiterer Unterstützungen für die Conterganopfer gibt.
Den Betroffenen läuft die Zeit davon,immer drastischer wächst der Bedarf an individueller Hilfe.
Wie sieht der Zeitplan Ihrer Arbeit an weitergehenden Lösungen aus?

Wie „(alle Leistungen) auf die sie Anspruch haben“ definiert wird, ist auch noch unbeantwortet.
Nach welchen Kriterien wird beurteilt, worauf ein Conterganopfer Anspruch hat?
Für mich sind Contergangeschädigte die Opfer eines Kapitalverbrechens,also muss mehr getan werden,als nach allgemeinen Sozialgesetzen zu beurteilen und - abzulehnen.

Bezieht Ihre Fraktion eine,über die Gesundheitsversorgung hinausgehende, Unterstützung der Conterganopfer in ihre Planung mit ein?
Strebt sie an,sicherzustellen,ihnen die Teilhabe am öffentlichen Leben,z.B.durch die Garantie der Kostenübernahme eines Autoumbaus auch bei Erwerbsunfähigkeit,zu ermöglichen?
Kostenübernahmeanträge dürfen nicht mit „keine Arbeit=kein Anspruch auf ein behindertengerechtes Auto“ abgelehnt werden können.

Der Staat sollte,besonders im Hinblick auf die von der „Sunday Times“ vom 08.02.2009 veröffentlichten Erkenntnisse,dass der Conterganwirkstoff Thalidomid den Nazis bekannt gewesen sein könnte+dies Auswirkungen auf die Haftung der Bundesregierung haben könnte,sich der besonderen Verantwortung stellen+hier den überfälligen Ausgleich für ALLE Nachteile im Leben der Conterganopfer vornehmen.

Sie schreiben,ich könne sicher sein,dass Sie alle „weiter an Lösungen arbeiten“. Machen Sie sich dabei von den allgemeingültigen Beurteilungsmethoden frei+betrachten die Conterganproblematik ganz speziell?
Ist bekannt, wann Grünenthal plant, die im Sommer 2008 (!) in Aussicht gestellte „Spende“ zu bezahlen? Ich glaube,mitbekommen zu haben,dass bis jetzt noch nichts gezahlt wurde.

MfG
S.Bentler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bentler,

für Ihre Nachfrage danke ich Ihnen. Ihr Engagement als glücklicherweise von dem Contergan-Skandal nicht betroffener Mensch zu Gunsten der Opfer ist sehr zu begrüßen. Ich bitte allerdings um Verständnis dafür, daß viele Ihrer Fragen derzeit nicht konkret beantwortet werden können, weil wir uns - wie Sie wissen - in einem Evaluierungsprozeß befinden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird als Ergänzung zu den bereits erfolgten und im Zweiten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz erfolgenden Verbesserungen für die Contergan-Betroffenen - wie Sie wissen - ein umfassendes, partizipativ und längsschnittlich angelegtes Forschungsprojekt vergeben. So sollen die Bedürfnisse der Betroffenen umfassend ermittelt werden, damit für weitere Verbesserungen eine valide und wissenschaftlich gesicherte Basis zur Verfügung steht. Es ist klar, daß der politische Wille besteht, den Menschen weiter zu helfen. Genauso evident ist aber auch, daß ich Ihnen beim besten Willen keinen konkreten Zeitplan nennen kann - dies wäre den Betroffenen gegenüber unseriös.

Ferner möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß eine interministerielle Arbeitsgruppe damit befaßt ist, Lösungen zu entwickeln, die die Situation der durch Contergan beeinträchtigten Menschen verbessern soll. Dabei werden insbesondere Probleme aus den Bereichen Gesundheit, Pflege, Assistenz und Mobilität sollen gelöst oder zumindest reduziert werden.

Die Ansprüche auf medizinische Hilfe ergeben sich - wie Sie ebenfalls wissen - aus dem fünften Buch des Sozialgesetzbuchs. Insbesondere sieht das SGB V Leistungen vor, die der Behandlung von Krankheiten und der Verhütung von deren Verschlimmerung dienen.

Es ist in diesem Zusammenhang - auch vor dem Hintergrund der Behandlung des Contergan-Skandals in den 70er Jahren - höchst problematisch, zwischen Menschen zu unterscheiden, die auf Grund einer Einwirkung anderer Menschen - wozu ja auch Gewaltopfer gehören - beeinträchtigt sind, und solchen, die ohne Einwirkung von Menschen z.B. durch Krankheiten beeinträchtigt sind.

Ebenfalls sehr problematisch und nicht immer zufriedenstellend gelöst sind die finanziellen/materiellen Kompensationen von Beeinträchtigungen. Auch hier ist klar, dass die Gemeinschaft die Nachteile des Betroffenen nicht vollständig kompensieren kann. Es muss aber immer wieder neu geprüft werden - und gerade im Fall der Contergan-Betroffenen tun wir dies -, welche Leistungen die Gemeinschaft erbringen kann, um den Betroffenen das Leben zu erleichtern.

Ich gehe davon aus, dass die Firma Grünenthal - wie zugesagt - die Summe nach der Verabschiedung des Zweiten Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz erbringen wird.

Die Behauptungen in der "Sunday Times" hinsichtlich der Entdeckung und Verwendung von Thalidomid im III. Reich konnten bisher nicht verifiziert werden. Im übrigen würde dies auch an der rechtlichen, gesundheitlichen und moralischen Situation der Contergan-Betroffenen nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann