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Martina Krogmann
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Frage von Detlef B. •

Frage an Martina Krogmann von Detlef B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

nachdem das Kirchhof-Steuermodell anscheinend auf Eis gelegt wurde, drängt sich die Frage auf, welche Alternativen die CDU bietet. Ich finde es enttäuschend, eine so aufgebauschte Steuerreform anzpreisen und in den Medien als "Wunderwaffe" gegen Arbeitslosigkeit anzupreisen. Danach aber zur Erkenntnis zu kommen, das dies nicht finanzierbar ist und das man es so nicht machen werde. Also, was wird die CDU denn nun in Sachen Steuerreform anbieten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behring,

für Ihre Mail vom 31. August danke ich Ihnen. Für die Steuerreform gilt das, was in unserem Wahlprogramm steht.

Ich glaube, über eines sind sich fast alle Bürger einig: Deutschland braucht eine durchgreifende Reform des Steuerrechts. Zahllose Vorschriften, vielfältige Ausnahmen, kaum noch erkennbare Prinzipien, Lenkungsnormen und Sonderbelastungen einzelner Steuerpflichtiger machen das Steuerrecht ungerecht, streitanfällig und ineffizient. Das Steuerrecht ist ein Hemmschuh auf dem Weg zu mehr Wachstum.

Ein neues, zukunftsfähiges Steuerrecht ist deshalb eines der zentralen Ziele unserer Politik. Die Menschen müssen erkennen können, dass es bei den Steuern gerecht zugeht. Die Unternehmen brauchen dringend ein international wettbewerbsfähiges Steuerwesen, damit sie in Deutschland investieren und Arbeitsplätze schaffen. Der Staat muss sich endlich wieder auf berechenbare Einnahmen verlassen können, um die Aufgaben des Gemeinwesens finanzieren zu können. Um dies zu erreichen, braucht Deutschland einen steuerpolitischen Neuanfang.

Die Besteuerung von Unternehmen werden wir grundlegend neu ordnen. Die Reform der Unternehmensteuern wird rechtsform- und finanzierungsneutral ausgestaltet und zu international wettbewerbsfähigen Sätzen führen. Wir werden dieses Ziel in mehreren Schritten erreichen, die für Wirtschaft und Verwaltung kostengünstig administrierbar sind.

Bereits zum 01.01.2006 ergreifen wir erste steuerpolitische Maßnahmen, um schnell Arbeit und Beschäftigung zu fördern. Die Maßnahmen werden durch den Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmetatbeständen vollständig gegenfinanziert. Bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen wird im Vordergrund das Schließen von Ausnahmetatbeständen stehen.

Wir werden Ausnahmetatbestände schließen und Steuersparmodelle abbauen. Insbesondere werden wir die lukrativen Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Fondsmodellen (etwa Medien, Windkraft, Schiffs- und Flugzeugbeteiligungen) und Sonderregeln im unternehmerischen Bereich abschaffen. Damit vereinfachen wir das Steuerrecht und erzielen bereits im Jahr 2006 Mehreinnahmen von rund 3 Mrd. Euro für Bund, Länder und Gemeinden. Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit. Wir sorgen dafür, dass der Spitzensteuersatz nicht länger nur auf dem Papier steht, sondern von den Spitzenverdienern auch tatsächlich bezahlt wird. So erreichen wir wesentlich mehr für ein gerechtes Steuersystem als die SPD, die am geltenden Recht festhält und eine spezielle „Reichensteuer“ einführen will. Ohne Steuerschlupflöcher zu schließen, gäbe es mit der „Reichensteuer“ der SPD sogar neue Anreize, Steuerumgehungsmöglichkeiten zu nutzen.

Als weiteres Element der Gegenfinanzierung erhöhen wir die Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen von Kapitalgesellschaften.

Um den Generationenwechsel im Mittelstand zu erleichtern, wird die Erbschaftsteuer beim Betriebsübergang gestundet und entfällt bei einer Unternehmensfortführung von mindestens zehn Jahren gänzlich.

Wir erhöhen die Grenze, bis zu der im Umsatzsteuerrecht die Ist-Besteuerung durchgeführt werden kann, auf eine Million Euro Jahresumsatz.

Wir setzen zum 01.01.2007 eine Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Kraft.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer senken wir den Eingangsteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 %. Das sind die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegenzug werden in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt.

Wir werden einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person, sei sie Erwachsener oder Kind, von 8.000 Euro einführen. Der Kindergrundfreibetrag kann, soweit er durch eigene Einkünfte des Kindes nicht ausgeschöpft wird, auf die Eltern übertragen werden. Dabei bleibt eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38.200 Euro im Jahr einkommensteuerfrei unter Berücksichtigung des neuen Kindergrundfreibetrages und sonstiger pauschaler Abzüge. Gegenüber heute sind das für diese Familie rund 5000 Euro mehr. Im Zusammenhang mit der Einführung des Kindergrundfreibetrages ist unter Berücksichtigung des Kinderbonus eine Auswirkung auf das Kindergeld zu prüfen.

Wir werden eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte einführen. Das vereinfacht das Steuerverfahren. Wer nicht einkommensteuerpflichtig ist, wird nicht belastet. Der Zufluss von Kapital nach Deutschland wird wieder attraktiv. Die Verlagerung aus Deutschland hinaus lohnt sich nicht mehr. Das Bedürfnis für Kontoabfragen im steuerlichen Bereich entfällt.

Als weiteren Schritt zu einer umfassenden Unternehmensteuerreform senken wir die Körperschaftsteuer auf 22 %, gegenfinanziert im unternehmerischen Bereich.

Es bleibt bei der Gewerbesteuer, bis wir im Einvernehmen mit den Kommunen und der Wirtschaft eine sinnvolle Alternative entwickelt haben.

Wir verabschieden in dieser Legislaturperiode ein neues Steuergesetzbuch für Einkommensteuer und Unternehmensteuer. Ziel ist vor allem Vereinfachung, Transparenz und damit mehr Gerechtigkeit. Die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften wird rechtsformneutral für Einzelunternehmen sowie für Personen- und Kapitalgesellschaften zusammengeführt. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch die Einführung einer Kapitalrenditesteuer. Unser Ziel ist ein Unternehmensteuerrecht, das im internationalen Wettbewerb attraktiv ist.

Dieses Steuerprogramm ist seit langem durchgerechnet und auf seine Finanzierbarkeit überprüft worden. Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass die Steuerreform wegen Unfinanzierbarkeit scheitert. Dadurch, dass viele Steuervergünstigungen gestrichen werden, wird die Bemessungsgrundlage, d.h. der insgesamt zu versteuernde Betrag, größer. Wenn man von einer größeren Summe einen niedrigeren Steuersatz erhebt, hat man genauso viel Einnahmen als ob man eine niedrigere Summe höher besteuert. Der Unterschied: Unser Modell ist einfacher und gerechter!

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann