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Martina Krogmann
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Frage von Karl-Jürgen K. •

Frage an Martina Krogmann von Karl-Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krogmann,

gerade ist mir wieder einmal durch den Kopf gegangen, warum wir Bürger eigentlich so wenig Einfluss nehmen können auf die Entscheidungen des Gesetzgebers. Damit sind auch Sie angesprochen als gewählte Wahlkreisabgeordnete.
Grund genug gibt das nunmehr seit dem 1.1.2009 gültige Gesetz zum Internet-Lottospiel, dass Ursache sein soll für das Entstehen einer Spielsucht. Internet-Lottospiel ist damit praktisch unterbunden worden.

Frage dazu: warum lassen Sie in derartigen Angelegenheiten nicht die Bürger entscheiden? Ist Ihnen der Bürger nicht kompetent genug, d.h. zu dumm, oder wollen Sie einem Regelungsaktivismus wirklich keine Grenzen setzen?

Diese genannte Entscheidung gegen das Agieren im Internet wird vermutlich wie bei mir eine unbändige Wut auf unsere extrem konservativen, technikfeindlichen Volksvertreter auslösen, dass Sie schon bald davon wieder Abstand nehmen müssen. Im übrigen werden Sie sich noch einmal mit dem Thema beschäftigen müssen, da einige Verfahren mit Aussicht auf Erfolg wohl bis vors Verfassungsgericht geführt werden. Welch wahrlich große gesetzgeberische Leistung, die sich einreihen wird in jene der Kategorie der anrechnungsfähigen Kilometer der Berufspendler.

Diese Entscheidungen unserer Volksvertreter sind es, die Politikverdrossenheit verursachen und Interesse an wesentlichen Änderungen unserer Verfassung, dem Grundgesetz, wecken. Sie halten diese Einstellung wahrscheinlich für extrem, oder auch für extrem rechts, oder auch beleidigend. Nun denn. Das wiederum kann mich in meiner kritischen Auffassung, den Agierenden der Politik gegenüber, nur bestärken.

Zuletzt noch die zum Thema passende Frage: warum unterbinden Sie mit einem Gesetz nicht grundsätzlich das Lottospiel? Es führt nämlich bei bestimmten Spielern zur Spielsucht, wissenschaftlich begründet.

K.-J. Koch

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Sehr geehrter Herr Koch,

das Verbot des Lotto-Spiels über das Internet kam zustande durch den "Glücksspielstaatsvertrag", den die sechzehn Bundesländer untereinander geschlossen haben. Die Länder verfügen in dieser Frage über die alleinige Gesetzgebungsbefugnis. Der Deutsche Bundestag ist an der Entscheidung nicht beteiligt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Landtagsabgeordnete bzw. Ihren Landtagsabgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann