Frage an Martina Krogmann von Ulrich V. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
soeben (11.11.2008) berichtete Frontal 21, dass die Kindergelderhöhung von 10 € monatlich Empfängern von Sozialleistungen bei der Hartz-IV-Unterstützung wieder abgezogen wird.
Meine Fragen:
- Haben Sie der Kindergeldererhöhung zugestimmt?
- War Ihnen der o.a. Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kindergelderhöhung bekannt?
- Was werden Sie unternehmen, um Empfängern von Hartz-IV-Unterstützung die volle Kindergelderhöhung zukommen zu lassen?
- Wann rechnen Sie damit, dass Hartz-IV-Empfängern die volle Kindergelderhöhung zu Gute kommt?
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus ganz herzlich.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Vogelsang
Sehr geehrter Herr Prof. Vogelsang,
Die von Ihnen angesprochene Erhöhung des Kindergeldes ist nur eine von vielen Maßnahmen, die im Rahmen des sog. Familienleistungsgesetzes am 13.11.2008 erstmals in den Bundestag eingebracht wurde - hierüber abgestimmt wurde also noch nicht.
Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung ein zwei Milliarden Euro schweres Entlastungspaket für Familien auf den Weg gebracht, welches nicht nur die Anhebung des Kindergeldes, sondern auch die Anhebung des Kinderfreibetrages, die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen sowie ein Schulstarterpaket für Kinder aus bedürftigen Familien vorsieht.
Die Kindergeldanhebung ist meines Erachtens dringend notwendig. Seit 2002 hat es keine Erhöhung mehr gegeben. Laut Gesetzentwurf steigt das Kindergeld 2009 für die ersten beiden Kinder um zehn auf 164 Euro. Ab dem dritten Kind wird der Betrag um 16 Euro angehoben: Für das dritte Kind gibt es künftig 170 Euro, für jedes weitere 195 Euro. Diese Erhöhung war nach mehr als 7 Jahren überfällig!
Sie haben Recht, dass diese Kindergelderhöhung auf Hartz IV-Leistungen angerechnet wird. Lassen Sie mich erklären, warum:
Genau genommen handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung im klassischen Sinne. Es ist in den meisten Fällen vielmehr als eine Ausgleichszahlung für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern gedacht und ist daher im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der über diese Ausgleichszahlung hinausgehende Anteil zählt als elterliches Einkommen.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird das Kindergeld daher in voller Höhe als Sozialleistung gewährt, da diese kein steuerpflichtiges Einkommen haben. Deswegen ist das Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Berechnung des ALG II anzurechnen. Aus diesem Grund ist der Sozialgeld- bzw. Arbeitslosengeld II-Bedarf, der den Kindern zusteht, aber auch immer höher als das Kindergeld!
Der Regelsatz der Grundsicherung beträgt derzeit für Kinder in ALG II-Bedarfsgemeinschaften je nach Alter der Kinder zwischen 60 und 80 Prozent, d.h. für Kinder unter 14 Jahren sind dies derzeit 211 Euro plus anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung, für Kinder über 14 Jahre sind es 281 Euro.
Dies alles wird von den Steuerzahlern finanziert, also auch von kinderreichen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen. Das Kindergeld soll aber gerade denjenigen Familien mit Kindern helfen, die sonst keine Unterstützung für den Lebensunterhalt ihrer Kinder bekommen.
Ich finde es daher keineswegs ungerecht, wie plakativ behauptet wird, das Kindergeld anzuheben und es gerade denjenigen zu geben, die für den Lebensunterhalt ihrer Familie selbst aufkommen und die einen bedeutenden Teil ihres Einkommens für Steuern und Abgaben aufwenden müssen - unter anderem für Leistungen des Gemeinwohls!
Im Übrigen ist im gleichen Zeitraum, in dem das Kindergeld nicht angehoben wurde, der Regelsatz im SGB II für Kinder bis sechs Jahre um 30 Prozent gestiegen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann