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Martina Krogmann
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Frage von Hauke E. •

Frage an Martina Krogmann von Hauke E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Kogmann,

ich habe eine kurze Reihe von Fragen an sie, ich würde mich dennoch freuen wenn sie jeden Frage einzeln beantworten würden.

"Reporter ohne Grenzen" lässt Deutschland im Bezug auf Pressefreiheit schlecht dastehen: Mit platz 20 liegen wir in Europa weit hinten.

1.) Vorratsdatenspeicherung als Aufweichung des Informandenschutzes und das erweiterte BKA-Gesetz sind zwei der Gründe für die Platzierung.
Unabhängig von "unseren" Verpflichtungen gegenüber Europa: Finden sie diese Einschätzung berechtigt?

Verzeihen sie mir bitte auch die zweite - zugegebener Maßen ziehmlich polemische Frage:

2.)Wenn der Staat mit Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Fingerabdruck und RFID im Pass unsere Freiheitsrechte immer weiter einschränkt, haben "die Terroristen dann nicht ihr Ziel erreicht"? Was gibt es noch zu schützen wenn Journalisten abgehört, Bürger per Steuer-ID lebenslang erfasst und gegen Nazis demonstrierende Kinder in Köln in Käfige gesperrt werden?

3.) Sie haben für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt - glauben sie das Terroristen (salopp gesagt) so "blöd" sein werden, diese Maßnahmen nicht zu umgehen? Ich kann das hier zu Hause ohne Probleme... Die Überwachung trifft doch nur den braven Bürger den sie schützen soll, oder?

Ich danke ihnen im Vorraus für ihre Antworten, ich finde es toll das sie hier immer sehr ausführlich Rede und Antwort stehen und damit einen Beitrag zur transparenten Demokratie leisten - ich würde mich freuen wenn sich dies zukünftig auch in ihren Abstimmungen zeigen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Hauke Edeler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Edeler,

wegen des Sachzusammenhangs Ihrer Fragen werde ich diese zusammenhängend beantworten.

Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung läßt sich nicht losgelöst von den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU betrachten. Sie stellt einen Kompromiss zwischen den Mitgliedsstaaten dar, die z.T. eine weit längere zeitliche Vorratsdatenspeicherung anstrebten.

Diese Regelungen sind aber nur einer unter vielen Erwägungsgründen der "Reporter ohne Grenzen": "Erneute Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat, gesetzliche Regelungen und Vorschläge, die den Quellenschutz aushöhlen, Drohungen und Übergriffe gegen Journalisten, die im rechten Milieu recherchieren sowie Einflussnahme auf Redaktionen durch Anzeigenschaltungen haben zu Punkten geführt." Ich kann die Befürchtungen der "Reporter ohne Grenzen" um den Quellenschutz grundsätzlich nachvollziehen, teile sie aber nicht, weil die Hürden, die einen Zugriff auf die gespeicherten Daten ermöglichen, hoch sind.

Die gespeicherten Daten sind nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Wenn Sie sich den Katalog des § 100a Abs. 2 StPO im Einzelnen anschauen, werden Sie feststellen, dass hier die Pressefreiheit und der Informantenschutz nicht gefährdet sind.

Die von Ihnen angesprochenen Einschränkungen der Freiheitsrechte verlangen in der Tat eine überzeugende Rechtfertigung. Die Balance zwischen den Einschränkungen für die Bürger und dem Gewinn an Sicherheit für sie muss gewahrt bleiben. Dies ist meiner Meinung nach der Fall.

Eine aufmerksame Beobachtung der Entwicklung ist auf jeden Fall erforderlich. Die persönliche Freiheit des Bürgers ist ein hohes Gut, das nicht durch das Pseudo-Argument "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten!" entwertet werden darf.

Die von Ihnen angesprochenen Beispiele aber sind aus meiner Sicht wenig glücklich gewählt und tragen nicht zu einer Versachlichung der Debatte bei.

Eine völlig andere Frage ist die, ob die Möglichkeit, dass versierte Straftäter die staatlichen Ermittlungsmaßnahmen umgehen können, deren mögliche Anordnung obsolet macht. Ich denke, dass dem nicht so ist. Jeder halbwegs versierte Dieb, wird sein Diebesgut sicher verstecken. Demzufolge wäre nach Ihrer Argumentation eine Haussuchung überflüssig. Dennoch findet die Polizei in vielen Fällen bei Haussuchungen Diebesgut.

Zum Abschluss eine Klarstellung: mein Abstimmungsverhalten ist transparent (u.a. ja auf dieser Plattform) und selbstverständlich zu jeder Zeit reflektiert.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann