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Martina Krogmann
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Frage von Angelika O. •

Frage an Martina Krogmann von Angelika O. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Krogmann,
meine Frage bezieht sich auf die Rente.
Ist es richtig das Beamte keine Abgabe monatlich von ihrem Gehalt an die Rentenkasse leisten müssen?
Wenn das so ist dann erlaube ich mir die einfache Frage warum erhalten sie dann Leistungen aus der Rentenkasse.Oder wohraus werden die Pensionen bezahlt?
Ganz einfach wer nicht einzahlt der kann auch nichts erhalten ?
Und wie ich gelesen habe liegt die Rentenauszahlung von Beamten bei 71 % des letzen Gehaltes, sollte das nicht für alle Bürger so sein ?
Wer in der freien Wirtschaft arbeitet ,ist doch ohnehin schon nicht so abgesichert z.B. Kündigung oder keine so guten Konditionen bei Versicherungen oder bei einer Kreditaufnahme.
reichen diese Vergünstigungen nicht für Beamte?
Für ihre Antwort im voraus besten Dank
A.Oelschlägel

sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Oelschlägel,

es ist richtig, dass Beamte keinen Beitrag zur Rentenversicherung leisten. Genauso richtig ist es aber, dass Beamte keine Zahlungen aus der Rentenversicherung erhalten. Statt einer Rente erhalten Beamte eine Pension, die ihnen vom Dienstherrn gezahlt wird.

Hintergrund dieser Regelung ist die Natur des Beamtenverhältnisses. Das Beamtenverhältnis basiert nicht auf dem Austausch von Leistung (Arbeit)und Gegenleistung (Lohn) wie bei den Angestellten, sondern auf einem lebenslangen gegenseitigen Treueverhältnis. Dies findet u.a. seinen Ausdruck darin, dass der Beamte in besonderem Maße für den Staat eintreten muss, nicht streiken darf etc.. Andererseits muss der Dienstherr Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zahlen (gemessen am letzten oder einem früheren Amt). Dies gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die bei uns Verfassungsrang haben.

Auf Grund dieses Beamtenverhältnisses ergibt sich auch die Höhe der Pension. Man darf auch nicht vergessen, dass in vielen Fällen das Einkommen des Beamten während seiner Berufstätigkeit unter den Einkommen in der Privatwirtschaft liegt, so dass durch die Pension ein gewisser Ausgleich stattfindet.

Die von Ihnen angesprochenen Sonderkonditionen für Beamte (z.B. bei Versicherungen) sind das Ergebnis unternehmerischer Entscheidungen. Beamte verursachen unterdurchschnittlich wenig Unfälle, so dass viele Gesellschaften Rabatte gewähren. Bei vielen Gesellschaften erhalten aber auch andere Bevölkerungsgruppen mit geringer Schadensneigung Rabatte.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gerne an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann