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Martina Krogmann
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Martina Krogmann von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
"die Würfel sind gefallen", der Beitragssatz zum Gesundheitsfont wird bei 15,5 % liegen. Dadurch werden ca. 90 % der Beitrags-zahler zukünftig (z.T. erheblich) mehr Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Als Ausgleich dafür, so erzählen uns die Politiker (auch Frau Merkel), sollen die Beiträge zur Arbeitslosen-versicherung gesenkt werden. Dieser Ausgleich betrifft dann aber nur die Berufstätigen. Tatsache ist, daß für diverse Einkommen wie Firmenpensionen, Direktversicherungen, Mieteinnahmen u.a. auch Beiträge zur gesetzlichen KV zu zahlen sind, diese aber mit dem vollen Beitragssatz von eben 15,5 % allein durch die betroffene Person; und davon gibt es in Deutschland eine ganze Menge: die Zahl geht in die Millionen. Bei Berufstätigen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils den halben Beitrag. Ich bin Rentner: Trotzdem wird bei mir persönlich die Erhöhung monatlich etwa 100 € betragen, obwohl ich bereits etwa 400 €/Monat bezahle (durch gute Firmenpension). Für Ausgleich bei Rentnern hört man nichts; Rentner fallen immer DURCH das Netz.
Frage: Was werden SIE persönlich, Frau Krogmann, im Bundestag und gegenüber der Regierung (Bundesministerin Frau U. Schmidt, Bundesregierung) unternehmen, um auf diese Mißachtung der o.a. Personengruppen und Rentner hinzuweisen.
Ich würde Sie bitten, diese Mail an die Fraktionsvorsitzenden aller Bundestagsparteien weiter zu leiten, auch an Ihre Kollegin von der SPD aus unserem Landkreis. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Ing. Gerhard Rust

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rust,

Herzlichen Dank für Ihre Mail. Ich bin mir der schwierigen Situation vieler Rentnerinnen und Rentner sehr bewußt.
Was den Gesundheitsfonds anbetrifft, so ist es richtig, dass es in Zukunft einen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen geben wird. Dieser wird durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt und Ende Oktober vom Bundeskabinett beschlossen. Demnach beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6%. Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9% Beitragssatzpunkten, der seit Januar 2004 nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist.

Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen ab dem kommenden Jahr den allgemeinen Beitragssatz. Rund 70% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen bisher einen überdurchschnittlichen Beitrag, weil sie Mitglied in einer der sog. Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Viele ältere Menschen, die z.B. in der AOK Berlin versichert sind, zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz weniger als bisher. Dies trifft im Übrigen auch bei den AOKen in acht weiteren Bundesländern zu.

Etwa 56% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1% von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher. Bei einem sog. Eckrentner mit einer gesetzlichen Rente von etwa monatlich 1.100 Euro z.B. wären das 1,10 Euro im Monat oder 13,20 Euro im Jahr. Darunter fallen z.B. auch die rund 3,4 Mio. Bei rund 30% aller Rentnerinnen und Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1% und 0,5%, also im gewählten Beispiel zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Von einer übergebührlichen Belastung der Rentner ist nicht auszugehen. Wer jedoch in einer günstigeren Krankenkasse versichert ist, hat einen etwas stärker steigenden Kassenbeitrag zu erwarten, kann jedoch auf Rückzahlungen seiner Kasse hoffen.

Etwas anders sieht es bei Betriebsrenten aus, da bei diesen der gesamte Beitrag vom Empfänger zu entrichten ist. Die durchschnittliche Höhe der Betriebsrenten beträgt 300 Euro im Monat. Bei einem Ausgangsbeitragssatz von 14,9 Prozent liegt hier der monatliche Mehrbeitrag bei 1,80 Euro. Der zukünftige Beitragssatz von 15,5 Prozent wird im Übrigen nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch andere wesentliche Faktoren: Die demographischen Veränderungen, den technischen Fortschritt, das Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen, die medizinisch-technischen Entwicklungen, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel, die Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und die allgemeinen Kostensteigerungen. Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis.

Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiterhin diese umfassende und gute Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu brauchen wir ein Finanzierungssystem, das die Mittel für die Versorgung zielgerecht und effizient bereitstellt. Der Gesundheitsfonds ermöglicht den Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich bin mir bewusst, dass die finanzielle Situation vieler Rentner angespannt ist und auch hier Entlastungsbedarf besteht. Eine Entlastung über den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wie bei Arbeitnehmern ist für Rentner jedoch nicht möglich. Sobald sich jedoch an anderer Stelle Spielraum bietet, werden wir diesen sicherlich nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann