Frage an Martina Krogmann von Frank F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Dr. Krogmann,
auf Grund der Beschränkung auf 2000 Zeichen bei abgeordnetenwatch erlaube ich mir Ihnen mehre Nachrichten zu senden.
Ich frage mich manchmal, warum in der Politik oftmals Lösungsmöglichkeiten für Probleme kompliziert gemacht werden und die Politik nicht auf einfache Lösungen zurückgreift. Beispiel Autobahn- bzw. Straßenverkehrsmaut: Die einfachste Lösung ist doch, dass nur alle Autofahrer mit ausländischen Kennzeichen, welche das deutsche Straßenverkehrsnetz nutzen wollen, eine Vingiette kaufen müssen, wie z.B. in Österreich, wobei die Vingiettenpflicht in Österreich nur für Autobahnen gilt.
Dehnt man die Vigniettenpflicht bei uns aber auf alle Straßen aus, so ist sichergestellt, dass keine Verkehrsverlagerung von den Autobahnen auf die Landstraßen usw. erfolgt, da es keine Ersparnis bringt auf diese auszuweichen. Für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge entfällt die Vigniettenpflicht, da diese Fahrzeuge ja hier die KFZ-Steuer bezahlen. Diese Fahrzeuge sind dann durch das deutsche KFZ-Kennzeichen automatisch als Berechtigte ausgewiesen. Warum also lange nach einem komplizierten Schlüssel, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, suchen, um auf der einen Seite die KFZ-Steuer zu senken und auf der anderen Seite dann auch für diese Fahrzeuge eine Vingiettenpflicht einzuführen, wie von einigen Politikern schon mal vorgeschlagen ? Die einfache Lösung, Mautpflicht nur für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, hätte schon lange eingeführt und dem Staat schon Milliarden an Mauteinnahmen bringen können. Warum geht die Politik immer nur die komplizierten Wege ?
Hochachtungsvoll
Frank R. Falllenbeck
Sehr geehrter Herr Fallenbeck,
das von Ihnen angesprochene Modell entspricht mehr oder minder der slowenischen Vignetten-Lösung, die seit dem 1. Juli 2008 praktiziert wird: Ausländer müssen eine Vignette kaufen, Inländer nicht. Dies verstößt aller Voraussicht nach gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 12 EG-Vertrag.
Eines der wesentlichsten Prinzipien zur Gewaehrleistung eines fairen grenzüberschreitenden Austauschs von Waren und Dienstleitungen bzw. Kapital ist das Diskriminierungsverbot.
Eine Diskriminierung kann direkt vorliegen, wenn in einem mitgliedstaatlichen Gesetz eine Einschränkung oder Ungleichbehandlung zwischen Nationalstaatsangehörigen und anderen Unionsbürgern gemacht wird - mit Bezug immer auf die Staatsangehörigkeit (rechtliche Diskriminierung).
Eine Diskriminierung kann auch eine verschleierte sein = faktische Diskriminierung (z.B. aus dem unterschiedlichen Verhalten von Verwaltungsbeamten gegenueber Staatsangehörigen des eigenen Unionsmitgliedstaates und anderen Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten.).
Im Laufe der Entwicklung des Gemeinsamen Marktes / Binnenmarktes wurde dieses Prinzip vom Europäischen Gerichtshof konkretisiert und vertieft und aus dem allgemeinen Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehoerigkeit nach Art 12 EGV und den speziellen Diskriminierungsverboten im EG-Vertrag herausgearbeitet.
Die Einführung einer Maut nur für Ausländer wäre also eine Verletzung des EG-Vertrags. Ich bin davon überzeugt, daß der Europäische Gerichtshof die slowenische Lösung verwerfen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann