Frage an Martina Krogmann von bernd s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
sehr geehrte frau Krogmann,
wann werden die unerträglichen Machenschaften einiger rIchter und betreuer im zusammenhang mit dem geltenden betreuungsrecht grundsätzlich neu gestaltet
aus eigener erfahrung in meiner familie, im zusammenhang mit einer rechtswidrigen einsetzung eines berufsbetreuers für meinen behinderten sohn und der unerträglichen, jahrelangen systematischen entfremdung meines sohnes von mir als sorgevollem vater ist eine wirksame kontrolle der derzeitigen regularien unbedingt nötig, im zusammenhang mit der tv berichterstattung ( report münchen, http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2008/00444/ ) steht mein telefon nicht mehr still, ich bin nach der sendung mit mehr als 100 anrufen bedrängt worden, von betroffenen, die in einer ähnlich erniedrigenden situation sind, wie ich mit meinem geistig behinderten sohn, für den rechtswidrig ein berufsbetreuer eingesetzt wurde, der mein kind systematisch seit ca. 5 jahren von mir entfremdet, das gericht fördert diese machenschaften und unternimmt nichts, lehnt einen regulierenden eingriff in die dramatischen geschehnisse kategorissch ab.
meine frage: wer überprüft die kompetenzen und fähigkeiten der berufspfleger, wer überwacht die vorgehensweisen der zuständigen richter, was können sie hier tun, sehr geehrte frau dr. krogmann?
bitte um antwort, und freundliche grüße,
b. schnardthorst
Sehr geehrter Herr Schnardthorst,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Beurteilung Ihres Einzelfalles vornehmen kann. Grundsätzlich ist es so, dass das Vormundschaftsgericht über die gesamte Tätigkeit des Betreuers die Aufsicht zu führen und gegen Pflichtwidrigkeiten durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten hat. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Beschwerde zum Landgericht und weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden.
Die von Ihnen angesprochene Aufsicht obliegt also ausschließlich der Justiz, in deren Unabhängigkeit ich nicht eingreifen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann