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Martina Krogmann
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Frage von Dieter K. •

Frage an Martina Krogmann von Dieter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr verehrte Frau Krogmann!
Die 2.Diätenerhöhung binnen eines halbes Jahres sorgt fa momentan für viel Wirbel bei den beiden grossen Volksparteien!
Gerade eben habe ich mir auf Bayern3 die "Münchener Runde" mit dem o.a.Thema angeschaut!Eine Ted-Umfrage am Ende
der Sendung hat ergeben,dass 96,4% der Anrufer gegen die Diätenerhöhung waren!Sicherlich keine repräsentative Befragung,nichtsdestotrotz,beunruhigt es Sie nicht,wenn die grosse Mehrheit der Bundesbürger einfach kein Verständnis für eine 16%ige Erhöhung der Abgeordnetendiäten haben!?!
Die Rechtfertigungen von Herrn Stiegler und Herrn Meier von der
CSU klangen wenig überzeugend und wiederholen sich immer wieder,Einsichtsfähigkeit in das Befinden der normalen Bürger war zudem von den beiden Regierungsvertreter überhaupt nicht vorhanden,man hatte das Gefühl von Abgehobenheit,was letztendlich wohl auch zu diesem klaren Votum von 96,4% gegen die Diätenerhöhung beigetragen hat!
Mich persönlich verwundert es dagegen,dass man zwar in den
letzten Tagen von SPD-Bundestagsabgeordneten,wie Dr.Dieter Wiefelspütz et.al erfuhr,dass sie der Diätenerhöhung nicht zustimmen wollen,aber bei der CDU/CSU scheinen alle Bundestagsmitglieder hinter der exorbitanten Diätenerhöhung zu stehen?Meine Frage lautet nun an Sie:Werden Sie auch aus vollster Überzeugung in 2.und 3.Lesung der Diätenerhöhung zustimmen und sehen sie den Bürgerprotest ganz cool und easy
entgegen?Haben Sie nicht wie ich die Befürchtung,dass die Politikverdrossenheit bei solcher Selbstbedienungsmentalität unserer Abgeordneten ins Unermessliche steigt und befürchten
Sie nicht,dass es auch in Ihrer Partei bald zu einer grösseren
Austrittswelle kommt?
Ich habe mich als Politikinteressierter bisher eigentlich immer vor die Politiker gestellt,wenn Verwandte,Freunde und Bekannte die bekannten Pauschalurteile über die Politiker "abgelassen"haben,mittlerweile bin ich aber auch so weit,dass ich sage,so kann es nicht weiter gehn!Ich werde mich dem Bürgerprotest anschliessen!LG D.Kipp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kipp,

nein, ich sehe die Bürgerproteste keinesfalls "cool und easy", wie Sie schreiben! Das wäre ja auch wirklich "entrückt und abgehoben". In der Abwägung werde ich aber für die Diätenerhöhung stimmen - allerdings gerade nicht aus Gründen der "Selbstbedienung", wie Sie schreiben, sondern um endlich dem dauernden Vorwurf der "Selbstbedienung" entgegenzutreten!

Ich möchte dies gerne begründen: Jede Erhöhung der Diäten für Mitglieder des Deutschen Bundestages war in den vergangenen Jahrzehnten begleitet von einer sehr kritischen öffentlichen Diskussion. Ein Grund dafür ist, dass die Bundestagsabgeordneten die einzige Berufsgruppe sind, die selbst über die Höhe ihres Verdienstes entscheiden, das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich festgestellt, dass dies auch zwingend so sein MUSS. Die Entscheidung über die eigenen Bezüge kann den Bundestagsabgeordneten also keiner abnehmen.

Maßstab für die Höhe der Entschädigung für MdBs sind das Abgeordnetengesetz und das Grundgesetz. Nach dem Grundgesetz haben die Abgeordneten "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung".
Die Höhe dieser Entschädigung haben sich dabei an den Bezügen eines einfachen Richters bei einem Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern mittlerer Kommunen (B6) zu orientieren. Hinter diesen gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen blieben die Bezüge der Abgeordneten in der Vergangenheit jedoch um etwa 12 Prozent bzw. ca. 900 Euro zurück.

Im November 2007 wurde dies korrigiert. Die Parlamentarier verdienen dadurch ab dem 1. Januar 2009 erstmals wieder so viel wie Oberbürgermeister, Landräte oder Bundesrichter - mit Ausnahme des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, das den Abgeordneten nicht zusteht. Wichtig ist bei dieser Neuregelung aber auch, dass die Diäten zukünftig an die Erhöhung der Beamtenbesoldung gekoppelt sein werden. Die Diäten können sich nur dann erhöhen, wenn die Besoldung der Verwaltungsbeamten und Richter steigt - bei Nullrunden gehen dann auch die Abgeordneten leer aus. Wir haben also endlich eine Orientierungsgröße, die übrigens auch von der letzten unabhängigen Kommission so vorgeschlagen worden war! Dadurch sollen die Menschen besser nachvollziehen können, wie sich die Bezüge der Abgeordneten zukünftig entwickeln werden.
Mit der Umsetzung des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst wird die Besoldung der Beamten und Richter nun rückwirkend zum 1. Januar 2008 und dann erneut zum 1. Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Veränderungen erhöht sich nun auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278 Euro (3,63 Prozent) und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) angehoben. Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und eamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus auch nicht die für Januar 2009 vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225 Euro.

Dies ist die Sachlage. Meine Meinung dazu ist folgende: Den richtigen Zeitpunkt für eine Diätenerhöhung gibt es nicht. Jede Diätenerhöhung wird zu jedem Zeitpunkt äußerst kritisch betrachtet. Diesmal bereitet der Zeitpunkt mir allerdings sehr heftige Bauchschmerzen. Wir haben die Diäten ja erst vor einem halben Jahr erhöht. Zudem steht unsere Erhöhung im Gegensatz zu den aktuellen Diskussionen um Rente, Hartz IV, Bröckeln der Mittelschicht, steigende Energiepreise, etc.. Deshalb verstehe ich natürlich die breite Empörung.

Andererseits haben wir im November 2007 gerade erst entschieden, dass die Diäten zukünftig an die Erhöhung der Beamtenbesoldung gekoppelt sein sollen, um eine für jeden transparente und vergleichbare Bezugsgröße zu haben. Diese objektive Bezugsgröße - Richter und Bürgermeister mittlerer Kommunen - finde ich richtig. Dadurch geraten wir nicht in den Verdacht der "Selbstbedienung". Und unsere Erhöhungen werden transparent und nachvollziehbar. Sollen wir nun dass, was wir vor einem halben Jahr als auf Dauer richtiges System beschlossen haben gleich wieder außer Kraft setzen, nur weil gerade jetzt - unglücklicherweise nur ein halbes Jahr später - die Erhöhung der Besoldung der Beamten und Richter erfolgt? In der Abwägung sage ich: nein. Wir müssen jetzt im System bleiben. Deshalb werde ich zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann