Frage an Martina Krogmann von Matthias C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
ich wohne zwar nur fast in Ihrem Wahlkreis, aber ich denke, dass eine Beantwortung meiner Frage auch in Ihrem Sinne ist.
In Ihrer Antwort vom 9. April 2008 auf auf Herrn M.s Frage zur Unmittelbarkeit der Wahl bei geschlossenen Listen geben Sie den Stand der Verfassungsrechtsprechung wieder. Sie schreiben dabei von der „d´Hondt´schen Rechnung“, die allerdings schon lange durch das Verfahren nach Hare/Niemeyer und seit Anfang dieses Jahres durch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers abgelöst wurde.
Wäre es nicht besser, die Fundstelle der Ausführungen zu nennen, um die Nennung des früher verwendeten Verfahrens zu verstehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Cantow,
schönen Dank für Ihre Anregung. Ich werde sie künftig gegebenfalls aufgreifen.
Übrigens ist für mich bei der Beantwortung der Fragen auf abgeordnetenwatch der Wohnort der Fragesteller/-in unerheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann