Frage an Martina Krogmann von Johannes S. bezüglich Verbraucherschutz
Frau Dr. Krogmann,
in der Antwort an H. Enger zum Verkauf von Forderungen (Kredite) der Banken fordern Sie Tranzparenz des Vorganges.
Das reicht aber nicht.. Der Kreditnehmer kann sich dann doch nicht wehren und den Verkauf ablehnen. Also sollten Sie sich dafür einsetzen, dass Kredite an Privatpersonen in keinem Fall verkauft werden dürfen. Denn: Warum hat die Bank dem Kreditgeber dann überhaupt Geld ausgeliehen wenn sie anschließend die Forderung verkaufen muss? Dann hätte sie das Ansinnen wegen eigenen Unmöglichkeit doch sofort ablehnen müssen.
Was nun, Frau Dr. Krogmann?
Sehr geehrter Herr Schröer,
bei der Frage des Verkaufes von Krediten müssen zwei Seiten beachtet werden. Da ist zum einen der Verbraucherschutz. Die Interessen der Kreditnehmer müssen selbstverständlich geschützt werden. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Verkauf von Krediten volkswirtschaftlich auch positive Wirkungen haben kann. Der Kredithandel bietet Banken günstige Refinanzierungsmöglichkeiten und sorgt so für einen niedrigeren Zins. Dies kommt dann wiederum dem Verbraucher zugute. Das Thema ist also sehr komplex. Einfache Antworten gibt es nicht.
Am 23. Januar 2008 wird im Bundestag eine Anhörung zur Thematik stattfinden. Regelungen zu verbesserter Transparenz im Sinne des Kunden, wie ich sie in meiner Antwort an Herrn Enger bereits angesprochen habe, sollen ebenso thematisiert werden wie eventuelle darüber hinaus gehende Maßnahmen. Denkbar wäre beispielsweise, die Kreditinstitute zum Angebot nicht veräußerbarer Kredite zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann