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Martina Krogmann
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Frage von Hans-Lothar E. •

Frage an Martina Krogmann von Hans-Lothar E. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

in der plusminus-Sendung vom 20.November 2007 wird über Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobiliendarlehen berichtet ( http://www.daserste.de ).

ZITAT:
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
ZITATENDE.

Das kann ggf bedeuten, dass Erwerber von Grundeigentum einen Teil des Kaufpreises zweimal zahlen. Mit Blick auf die aktuelle Krise an den Finanzmärkten ist zu erwarten, dass Gläubiger (Finanzinvestoren, aber auch Banken) in der nächsten Zeit alles tun, um zu Liquidität zu kommen – da kommt eine solche Gesetzeslücke natürlich gerade recht. (Insofern ist sicher auch mit einer zügigen Zunahme missbräuchlicher Verwertungen von Darlehen zu rechnen.)

Dieser Umstand ist der Bundesregierung laut einer dpa-Meldung bekannt.
Ich möchte diesbezüglich folgende Fragen an Sie richten:

1.Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
2.Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?

Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Frage würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß
HL Enger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Enger,

in der Tat haben in den letzten Jahren Verkäufe von Krediten von Banken an Dritte zugenommen – mit teilweise schlimmen Folgen für die Betroffenen. Verkauft werden nicht nur notleidende Kredite, also wenn Kunden etwa Schwierigkeiten mit der Ratenzahlung haben. Zunehmend werden auch ordnungsgemäß bediente Darlehen in die Verkaufsportfolios gepackt.

Aus Sicht der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist mangelnde Information für die Kreditnehmer eines der Hauptübel. Wir halten daher eine erhöhte Transparenz für den entscheidenden Hebel, um die vertrauensvollen Kreditbeziehungen zwischen Banken und Kreditnehmern durch Kreditverkäufe nicht zu beeinträchtigen. Grundsätzlich besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Eine Selbstverpflichtung der Banken könnte ein Instrument sein, um mehr Fairness bei den Banken gegenüber den privaten Kreditnehmern zu erzielen. Auf Dauer bedarf es verbesserter Hinweispflichten für die Kreditnehmer, wenn ein Kredit verkauft wird und bevor ein solcher ausläuft.

Der Schutz der Kreditnehmer beim Verkauf von Krediten ist also Thema intensiver Gespräche der Koalitionsfraktionen. So schnell wie möglich wollen wir hierfür eine Lösung finden.

Ich halte Sie gerne über neue Entwicklungen in dieser Frage auf dem Laufenden, wenn Sie dies wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann