Frage an Martina Krogmann von Michael H. bezüglich Soziale Sicherung
Liebe Frau Dr. Krogmann,
meine Frage bezieht sich auf die Hartzgesetzgebung. Ich arbeite als freier Mitarbeiter für diverse Firmen. Normal werde ich eingestellt für ein zeitlich begrenztes Projekt. Mein Hauptarbeitgeber stellt mich über seine Tochtergesellschaft ein (Arbeiterüberlassung). Meine Tätigkeit schwanktzwischen 1 - 10 Tagen. In guten Monaten kann ich den ganzen Monat durcharbeiten. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 50 Std.-Woche bei 5 Tagen. Am Wochenende werde ich nicht mehr versichert und muß mich arbeitslos melden (Rentenzeit und Krankenversicherung). Jetzt zu meiner Frage:
Durch diese Regelung kann ich die Vorgaben zur Erlangung eines neuen Arbeitslosengeldes I nicht erfüllen. Ich benötige 180 Sozialversicherungstage pro Jahr, also 360 Tage in 2 Jahren um einen neuen Status zu erwerben. Dieses ist unmöglich bei ca. 220 Arbeitstagen im Jahr für Festangestellte. Zwischen meiner Auftragsfirma und deren Tochter wird argumentiert, das ich nur für Projekte eingestellt werde, diese aber zum größten Teil (ca. 95 %) am Freitag beendet sind. Sollten sich Projekte überschneiden, was keine Seltenheit ist, wird das neue Projekt als Arbeitszeit gerechnet. Hierdurch fällt das Wochenende wieder unter den Teppich. Angeblich sind die Kosten zum "durchversichern" zu hoch. Selbstverständlich zahle ich den erhöchten Krankenkassenbeitrag, mein Arbeitgeber ist im Falle einer Krankheit also von allen Kosten befreit. Was den Ausfall der nichtversicherten Wochenende für die zu erwarteten
Rentenzahlungen bedeutet, brauch ich Ihnen nicht zu erzählen. Hier wird eine Altersarmut bewußt geschaffen. Hartz 4 kann ich nicht beantragen, da mein Verdienst zu hoch ist. Obwohl ich mehr arbeite als ein Festangestellter (Arbeitsstunden), werde ich sozialversicherungstechnisch schlechter gestellt. Ist dieses so gewollt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hagen
Sehr geehrter Herr Hagen,
leider kann ich Ihrer mail Ihre sozialversicherungsrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Situation nicht entnehmen – insbesondere geht daraus nicht hervor, ob Sie nun angestellt sind oder einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, was jeweils völlig verschiedene sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen hat. Insofern kann ich leider zu Ihrem Problem nicht Stellung nehmen.
Ich denke, sie sollten unbedingt eine individuelle Beratung suchen. Wenn Sie dort dann die entsprechenden Unterlagen vorlegen können, wird man Ihnen sicher weiterhelfen können.
Ich bedaure sehr, dass ich Ihnen keine genaueren Informationen zukommen lassen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann