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Martina Krogmann
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Frage von andreas r. •

Frage an Martina Krogmann von andreas r. bezüglich Soziale Sicherung

sehr geehrte frau dr.martina krogmann

sed-opferrente: wer hat denn die fragen im antrag auf die opferrente ausgearbeitet. fragen nach zinseinkünften und arbeitsweg sind für das finanzamt wichtig, aber doch nicht für eine opferrente. die geforderte meldebestätigung meiner lebenspartnerin bei gemeinsamen wohnsitz kann ich auch nicht nachvollziehen.
in der öffentlichkeit wird die opferrente so präsentiert als hätte jedes opfer darauf anspruch.
mich würde es interessieren, warum die fragen nach den finanziellen bedingungen im vordergrund stehen,warum dieses gesetz zeitlich begrenzt wurde(2011)und warum ich als anerkannter politischer häftling den ganzen fragekatalog nochmals über mich ergehen lassen muss.

mit freundlichen grüssen
andreas redlich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Redlich,

ich kann sehr gut verstehen, dass es für Sie als anerkannter politischer Häftling eine ziemliche Zumutung sein muss, den Fragenkatalog über sich ergehen lassen zu müssen. Leider scheint dies aber die mögliche Art und Weise zu sein, wie man den Anspruch auf die Opferpension – wie sie jetzt konzipiert ist – bestätigen kann.

Wie Sie sicherlich wissen, ist die neu eingeführte Opferpension gedacht für politisch Verfolgte, die mindestens sechs Monate inhaftiert waren und deren wirtschaftliche Lage beeinträchtigt ist. Die Einkommensgrenze liegt für Alleinstehende derzeit bei 1.041 €, für Verheiratete bei 1.388 €, wobei das Einkommen des Partners nicht mit berücksichtigt wird. Die Idee hinter dieser Neuregelung ist, dass Personen, die sich dem Unrechtsregime der SED widersetzt haben und durch die Strafanwendung der DDR nicht in der Lage waren, sich eine stabile finanzielle Basis aufzubauen, durch eine zusätzliche Pension in Höhe von maximal 250 € monatlich unterstützt werden.

Da die Opferpension für bedürftige SED-Opfer konzipiert ist, sind Fragen zu den Vermögensverhältnissen unumgänglich. Eine Meldebestätigung für Lebenspartner ist als Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft nötig. Ohne eine solche Bestätigung könnten unverheiratete Nicht-Alleinstehende keinen Anspruch auf die höhere Einkommensgrenze geltend machen. Die zur Beantragung notwendigen Unterlagen werden jedoch von den Bundesländern gerade erst erarbeitet.

Natürlich ist es falsch, wenn die Pension in der Öffentlichkeit so dargestellt wird, als hätte jedes Opfer des SED-Regimes Anspruch darauf. Politische Verfolgte werden allgemein über die bisherige Regelung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) entschädigt, d.h. die einmalige Zahlung von 600 DM bzw. 306,78 € je angefangenen Haftmonat.

Was die zeitliche Begrenzung betrifft, die Sie ansprechen: Vorraussetzung für die Opferrente ist die Rehabilitierung. Um einen Anspruch auf die Rente zu haben, legt das Gesetz nun fest, dass spätestens bis zum 31.12.2011 die strafrechtliche Rehabilitierung beantragt wurde. In der bisherigen Fassung des StrRehaG wäre die Frist zur Beantragung der Rehabilitierung schon Ende dieses Jahres ausgelaufen. Der Antrag auf die Rente kann aber auch nach 2011 gestellt werden.

Ich möchte betonen, dass es nicht um eine Entschädigung für das Leiden der SED-Opfer gehen kann. Dieses Leid ist finanziell gar nicht wieder gutzumachen. Es geht um Anerkennung und eine gewisse finanzielle Unterstützung – und dafür wurde es Zeit!

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann