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Martina Krogmann
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Martina Krogmann von Wolfgang P. bezüglich Recht

Dr. Martina Krogmann,

ich möchte gerne wissen, warum Personen über 18 Jahre noch immer nach dem Jugendstrafrecht im Fall einer Straftat bestraft werden. Die sind doch ab dem 18, Lebensjahr volljährig. Das ist nicht nachvollziehbar. Ab dem 18. Lebensjahr sind die wahlberechtigt, können Geschäfte aller Art tätigen, also auch rein theoretisch eine Großbank führen, nur, wenn´s darum geht die dann auch zur Verantwortung zu ziehen, gibt´s einen Bonus. Das kann´s doch nicht sein.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Press

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Press,

Straftäter im Alter zwischen 18 und 20 Jahren können nach § 105 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sowohl nach allgemeinem Strafrecht als auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Welches Strafrecht greift, liegt also grundsätzlich im Ermessen des Richters. Diese Flexibilität bei der Anwendung des Jugendstrafrechts ist vom Gesetzgeber gewollt und aus meiner Sicht auch durchaus sinnvoll, da es der Rechtsprechung ermöglicht, individuell die Reife eines Straftäters zu berücksichtigen.

Die Bedingungen für die Anwendung des Jugendstrafrechts sind, dass die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. In der Praxis hat sich die Prüfung der Reife von Heranwachsenden allerdings immer mehr zu einer reinen Formsache entwickelt. Richter greifen meistens auf das Jugendstrafrecht zurück.

Deshalb wird unter Strafrechtlern seit längerem diskutiert, ob Änderungen nicht angebracht sind. Der Ausgang dieser Diskussion auch im politischen Umfeld ist derzeit noch offen. Gerne halte ich Sie – wenn Sie es wünschen – auf dem Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann