Frage an Martina Krogmann von Erich B. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Dr. Krogmann,
finden Sie es angerbacht, dass das SED Opfergesetz vor dem Bundespräsidenten, erst auch noch von Fr. Zypries und Fr. Merkel unterschrieben werden muss und diese dafür bisher schon über einen Monat brauchen? Der Bundespräsident braucht sicher auch noch mindestens einen Monat. Und so spart der Staat auf Kosten der SED-Opfer ca. 20 Millionen Euro. Ich bin ein solches SED-Opfer und bei der bisher zweimonatigen Bearbeitung sind 500,-Euro von den 20 Millionen von mir. Für mich viel Geld. Für mich wäre es interessant zu erfahren, wie die von mir gewählte Bundestagsabgeordnete darüber denkt.
Mit freundlichem Gruß
Erich Bogdahn
Sehr geehrter Herr Bogdahn,
erlauben Sie mir bitte zunächst die Bemerkung, dass Ihre Unterstellung, der Staat würde Geld sparen wollen durch eine Verzögerung der Gesetzgebung, gerade bei den SED-Opferpensionen untragbar ist und mich auch wirklich verärgert! Denn schließlich war es die Große Koalition, die auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion dieses wichtige Gesetz initiiert, auf den Weg gebracht und verabschiedet hat, gerade mit dem politischen Ziel, finanziell endlich etwas für die SED-Opfer zu tun! Es wäre hier also keine Beschwerde Ihrerseits angebracht, sondern eher eine positive Reaktion auf diese wichtige und richtige Entscheidung!
Übrigens hat der Bundespräsident das „Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ bereits unterschrieben. Das Gesetz wird am 29. August - einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 28. August - in Kraft treten. Auch die Notwendigkeit die Gegenzeichnung des Gesetzes durch die Bundeskanzlerin und durch den zuständigen Fachminister und die anschließende Ausfertigung durch den Bundespräsidenten ergibt sich aus dem Grundgesetz (Art. 82 Abs. 1) und der Geschäftsordnung der Bundesregierung (§29 Abs. 1). Dieses Verfahren gilt für alle Gesetze. Eine geordnete Gesetzgebung ist ein wichtiger Teil des Rechtsstaats. Der Gesetzesentwurf wurde Mitte März ins Parlament eingebracht. Bedenkt man die Komplexität eines Gesetzgebungsverfahrens so sind fünf Monate zwischen Entwurf und Inkrafttreten aus meiner Sicht keinesfalls ein zu langer Zeitraum. Im Durchschnitt bedarf es 163 Tage vom Einbringen eines Entwurfes bis zur Verkündung eines Gesetzes (15. Wahlperiode 2002-2005). Trotz der Sommerpause war die Bearbeitungsdauer dieses Gesetzes also recht kurz.
Dies zeigt einmal mehr, welch zentrale Bedeutung wir diesem Gesetz richtigerweise beimessen und dass wir alle ein großes Interesse daran haben, allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich die verdienten finanziellen Mittel zu gewähren!
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann