Frage an Martina Krogmann von Johann T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Krogmann,
ich gehöre zu den hochgerechnet 200 geschädigten Personen in Ihrem Wahlkreis, die sich Anfang der 90er Jahre eine Steuersparimmobilie haben aufschwatzen lassen.
In der Beweisaufnahme vor dem Oberlandesgericht Celle wurde in meinem Fall festgestellt, das die Deutsche Bank, der Vermittler (Schaul-Vertrieb) und der Treuhänder (CBS Steuerberatungsgesellschaft Köln) dieses Betrugsmodell zusammen konzipiert haben.
Im Urteil heißt es deshalb, dass die Deutsche Bank keinerlei Ansprüche aus dem Darlehensvertag gegen mich hat.
Leider sah das der XI. Senat des BGH mit seinem Vorsitzenden Herrn Gerd Nobbe in der Revision ganz anders.
Es sei zwar richtig, dass alle Verträge ungültig seien, aber die Deutsche Bank habe darauf vertrauen können, dass die Verträge, die ihr von der CBS vorgelegt wurden, doch gültig seien.
Dazu muss man wissen, das die Deutsche Bank die größte Rechtsabteilung in der Bundesrepublik unterhält.
In dem Buch ´Der Deutschland-Clan´ von Jürgen Roth wird genau dieses Problem ab Seite 125 eingehend beschrieben, dass nämlich Herr Nobbe auf der Gehaltsliste mehrerer Banken steht und Vorträge über Bankangelegenheiten hält (Seite 126).
Ich frage mich, wie ein so befangener Richter weiterhin Rechtsbeugung betreiben darf.
Mein Anwalt, Dr. Fuellmich aus Göttingen, hat inzwischen Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt.
Ich habe gehört, das sich auch andere Stellen bemühen, ein Amtsenthebungsverfahren durchzusetzen.
Frage: Können Sie nicht eine schnellstmögliche Aufklärung der Machenschaften des Herrn Nobbe durch das Justizministerium vorantreiben, damit nicht noch mehr Personen in den finanziellen Ruin getrieben werden bzw. Selbstmord begehen ( www.anja-schueller.de ).
Der Deutschen Bank konnte übrigens inzwischen in Parallel-Fällen Prozessbetrug nachgewiesen werden.
Ich hoffe auf eine Wiederaufnahme meines Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Tomforde
Sehr geehrter Herr Tomforde,
für Ihre mail, in der Sie Ihren engagierten, bis jetzt aber leider noch nicht erfolgreichen Kampf um Ihr Recht schildern, danke ich Ihnen. Besonders betroffen war ich, als ich mir die website zum Gedenken an Anja Schüller und ihren Selbstmord nach dem Immobilien-Geschäft betrachtet habe.
Mir ist bekannt, dass die Rechtsprechung unter der Ägide von Herrn Nobbe vielfacher Kritik ausgesetzt war und letztlich durch den Europäischen Gerichtshof zu Gunsten der Geschädigten korrigiert wurde. Inwieweit Sie persönlich in Ihrer Angelegenheit von dieser Änderung der Rechtsprechung profitieren konnten, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen. Ebensowenig kann ich zu den erheblichen Vorwürfen gegen Herrn Nobbe, die Sie erheben, Stellung nehmen.
Auf Grund der Gewaltenteilung in der Demokratie kann ich weder Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch auf das weitere berufliche Schicksal von Herrn Nobbe nehmen: Beides sind Angelegenheiten der unabhängigen Justiz, die sich gegen eine Einflussnahme von Bundestagsabgeordneten – aber auch die des Bundesjustizministeriums – mit Recht verwahren würde.
Dieses eherne Prinzip der Gewaltenteilung gilt auch in Fällen, in denen das Unrecht gerade-zu schreiend zu sein scheint, so dass mir auch in Ihrem Fall bzw. der von Ihnen intendierten Entfernung von Herrn Nobbe aus seinem Amt die Hände gebunden sind.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht zukommen lassen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann