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Martina Krogmann
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Frage von Axel S. •

Frage an Martina Krogmann von Axel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

vor Weihnachten hat der Bundestag das novellierte Telekommunikationsgesetz beschlossen. Während des Gesetzgebungsverfahrens war allen Beteiligten bekannt, dass die Europäische Kommission das Gesetz für unvereinbar mit europäischem Telekommunikationsrecht hielt. Dennoch hielt die große Koalition an diesem Vorhaben fest.

Treffen Presseberichte zu, nach denen dieses Gesetz das verfassungsgemäße Gesetzgebungsverfahren komplett durchlaufen hat und das Inkrafttreten des Gesetzes nur dadurch gehemmt ist, dass das Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist?

Wenn ja: Wer bzw. welches Gremium hat entschieden, die Veröffentlichung des TKGs und damit das Inkrafttreten aufzuschieben? Warum verzögert sich das Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes, obwohl keine neuen Erkenntnisse vorliegen (die Bedenken der Europäischen Kommission sind seit langem bekannt)?

Zum Verfahren habe ich folgende Verständnisfrage: wie lange kann ein Gesetz maximal im Schwebezustand zwischen Beschluss und Veröffentlichung/Inkrafttreten bleiben, ohne gegen das verfassungsmäßige Gesetzgebungsverfahren zu verstoßen?

Mit freundlichen Grüßen

Axel Stoßno

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stoßno,

vielen Dank für Ihre Fragen. Bitte gestatten Sie mir zunächst eine Bemerkung zu den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen der Kommission und der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag:

Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben die Vereinbarkeit des TKÄndG mit der europäischen Rechtsordnung intensiv und umfassend geprüft und sind dann zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vereinbarkeit – trotz der bekannten Bedenken der Kommission – gegeben ist.

Bloße Äußerungen der Kommission über die Rechtslage haben keine Bindungswirkung für die nationalen Gesetzgeber und dürfen dies auch nicht haben. Wie im täglichen Leben auch, so steht auch hier der Kommission der Rechtsweg offen, falls sie an ihrer Rechtsauffassung festhält. Dann wird der Europäische Gerichtshof entscheiden. Dies ist völlig legitim, wenn sich Auffassungsunterschiede nicht beilegen lassen.

Es ist zutreffend, dass das Gesetz bisher noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und daher noch nicht inkraftgetreten ist.

Das Verfahren, dass sich durch die Weihnachtsfeiertage verzögert hat, läuft folgendermaßen ab: Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags erwirkt das zuständige Ministerium beim Bundesministerium der Justiz die Erstellung einer speziellen Ausfertigung. Diese wird dann gesiegelt und mit der Unterschrift des Fachministers dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Mit Unterschrift der Bundeskanzlerin wird die gesiegelte Ausfertigung dann dem Bundespräsidialamt übersandt. Nach Prüfung und Unterschrift durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann zu dem im Gesetz genannten Zeitpunkt inkrafttreten.

Im vorliegenden Fall ist das Gesetz nicht durch mysteriöse Mächte oder Gremien aufgehalten worden, sondern befindet sich nach wie vor im Verkündigungsverfahren, das wahrscheinlich in der nächsten Woche abgeschlossen sein wird.
Zu Ihrer abschließenden Frage: Hier gibt es keine Fristen, die eingehalten werden müssen. Nach Erhalt der gesiegelten Ausfertigung kann der Bundespräsident prüfen, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt, erlangt es mangels Unterschrift und Verfassung keine Rechtskraft.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihre Martina Krogmann

P.S.: Im Landkreis Stade ist es doch viel schöner als in München-Moosach… :-)