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Martina Krogmann
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Frage von Kai A. •

Frage an Martina Krogmann von Kai A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

Sie sind Journalistin und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. Ich darf also nicht nur Sachkenntnis sondern auch persönliche Anteilnahme bei Ihnen unterstellen, wenn ich Sie nach Ihrem Standpunkt hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung ( http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ ) frage.

Wie stehen Sie dazu, ein ganzes Volk (zumindest den Teil davon, der telefoniert und das Internet nutzt) unter Generalverdacht zu stellen?

Wie bewerten Sie die Chancen und die Risiken der geplanten Vorhaben in bezug auf Effizienz und Effektivität? Welche Alternativen dazu kennen Sie und welche davon würden Sie bevorzugen?

Welchen Rat geben Sie mir als Unternehmensberater, meiner Frau als Pastorin und meinem Schwager als Journalisten mit auf den Weg, wie sollen wir mit den schützenswerten Informationen unserer jeweiligen Klientel umgehen, wenn die Vorratsdatenspeicherung erst einmal Fakt ist?

Herzliche Grüße
Kai Altenfelder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Altenfelder,

für Ihre Frage vom 22. Januar danke ich Ihnen herzlich. Gern nehme ich zu den von Ihnen angesprochenen Aspekten der Vorratsdatenspeicherung Stellung:

Die Bundesregierung hat im Februar letzten Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten und e-mail-Texten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Die Bedeutung der Verhandlungsführung der Bundesregierung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass andere EU-Mitglieder z.B. eine zehn(!)jährige Vorratsdatenspeicherung für unbedingt notwendig erachteten!

Nur deshalb, weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz bereitet derzeit einen Gesetzentwurf hierfür vor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bei dieser Umsetzung darauf achten, dass die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten werden.

Dies gilt natürlich auch für die schützenswerten Informationen der von Ihnen angesprochenen Berufsgruppen – der Inhalt der Mitteilungen wird nicht gespeichert, der Zugriff auf die Verbindungsdaten ist natürlich nach wie vor nur durch richterlichen Beschluss möglich. Insofern verschlechtert sich die Position dieser Gruppen gegenüber der heutigen Rechtslage nicht.

Die Wirksamkeit und Praktikabilität der Vorratsdatenspeicherung wird sich in der Praxis erweisen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihre
Martina Krogmann