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Martina Krogmann
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Frage von Otto O. •

Frage an Martina Krogmann von Otto O. bezüglich Finanzen

Warum klagt diese Regierung über zu hohe Gesundheitskosten und ist selbst ein Kostentreiber durch Erhöhung der MWSt. um weitere 3% auf Arzneimittel? Warum muß der Staat 19% kassieren ohne Leistung in einem Bereich, der besonders die Kranken und Rentner bzw. die Krankenkassen belastet? Auf Hundefutter und Lebebensmittel werden nur 7% erhoben. In Frankreich (auch EU!)ist der MWSt-Satz nur 2,1 bzw.5,5% . Will der Staat abkassieren oder die Gesundheitskosten senken? Auch ein MWSt.-Verzicht würde Kosten senken. Wer die Reichen schonen will, darf auch die Krankenkassenbeiträge und somit die Lohnnebenkosten niedrig halten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ohrt,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Höhe der Gesundheitskosten insbesondere zu einer Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel.

Nicht nur Deutschland erhebt den vollen Mehrwertsteuersatz auf Heilmittel und Medikamente. Eine ganze Reihe anderer Staaten wie z.B. Österreich, Dänemark und Norwegen erheben ebenfalls den vollen Mehrwertsteuersatz auf Medikamente.

Die Schaffung weiterer steuerlicher Ausnahmetatbestände z.B. für Medikamente wäre auch keine nachhaltige Lösung. Die spezifischen Probleme des Gesundheitswesens sind innerhalb dieses Systems zu lösen. Zudem dürfte es wenig wahrscheinlich sein, dass eine Absenkung auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz tatsächlich in voller Höhe auf die Endverbraucher bzw. Krankenkassen weitergegeben wird.
Im Übrigen befinden wir uns auch mit dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent im europäischen Mittelfeld. In einigen anderen Ländern ist die Belastung mit Mehrwertsteuer teilweise erheblich höher. So beträgt diese z. B. in Italien und Österreich 20 Prozent, in Belgien und Irland 21 Prozent, in Finnland und Polen 22 Prozent und in Dänemark, Schweden sowie Ungarn sogar 25 Prozent.

Wir sind bereit, über die reduzierten Mehrwertsteuersätze zu diskutieren. Denn das Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens, dass der Gesetzgeber entwickelt hat, ist fast 40 Jahre alt und in einigen Teilbereichen einfach überholt. Die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Steuerermäßigungen hat ihren Ursprung in dem Umsatzsteuersystem von 1968. Nicht alle davon sind sinnvoll oder nachvollziehbar: so gilt für Basilikum und Rosmarin beispielsweise der volle, für Dill oder Majoran der ermäßigte Steuersatz. Der in Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG enthaltene Katalog der geltenden Steuerermäßigungen wird zu prüfen sein.

Zum Schluss möchte ich der Vollständigkeit halber aber auch noch darauf hinweisen, dass der Finanzausschuss am 18.10.2006 mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen einen Antrag der Fraktion Die Linke abgelehnt hat, den Mehrwertsteuersatz für apothekenpflichtige Arzneimittel vom vollen Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent abzusenken.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann