Frage an Martina Krogmann von Antje S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Es gibt Bundesprogramme "Gegen Rechtsextremismus".
Wann gibt es Bundesprogramme "Gegen Linksextremismus" und "Gegen Islamismus"?
Sehr geehrte Frau Schulz,
für Ihre Mail danke ich Ihnen.
Die Bundesregierung ist wachsam gegenüber allen antidemokratischen Bestrebungen und toleriert keine Form von Extremismus - weder von links noch von rechts! Deshalb gibt es bereits seit langem "Bundesprogramme" - wie schreiben - gegen alle Formen extremistischen Denkens.
Extremisten lehnen aus unterschiedlichen ideologischen Gründen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Um zu verhindern, dass die Demokratie wie in der Weimarer Republik von ihren Gegnern zerstört wird, sieht bereits das Grundgesetz verschiedene Mechanismen zur Abwehr von verfassungsfeindlichen Bestrebungen vor. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Aktivitäten und Programme, die sich gegen Linksextremismus und Rechtsextremismus gleichermaßen wenden. Als Beispiele seien hier genannt das "Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt", das Programm "Jugend für Toleranz und Demokratie" sowie das Nachfolgeprogramm "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie". Diese Programme haben das Ziel, alle Formen des extremistischen Denkens und Handelns zu bekämpfen.
Eine andere, weitere Dimension hat die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Die Stabilität und die Sicherheit Europas und damit auch unseres Landes werden durch den islamistischen Terrorismus seit Jahren bedroht. Diese Bedrohung hält unvermindert an. Deshalb wird die Terrorismusbekämpfung auf absehbare Zeit eine prioritäre Daueraufgabe unserer Sicherheitspolitik bleiben. Viele Gesetze haben wir bereits auf den Weg gebracht, wie z.B. Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, die Antiterrordatei, etc. Dauerhaft wird uns die Bekämpfung des Islamismus nur gelingen, wenn wir Radikalisierung und Rekrutierung bereits im Vorfeld verhindern. Daher haben unsere Sicherheitsbehörden im Herbst 2005 einen an gemeinsamen Zielsetzungen orientierten Dialog mit muslimischen Verbänden aufgenommen. Das gemeinsame Konzept hat zum Ziel, das wechselseitige Verständnis zu verbessern und gemeinsam gegen den extremistischen Missbrauch der Religion vorzugehen. Denn klar ist, dass nicht der Islam als Religion Gegenstand der Beobachtungen der Verfassungsschutzbehörden ist: weder der persönliche Glaube der Muslime, noch ihre religiöse Praxis, die durch das Grundrecht der Religionsfreiheit als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschützt ist. Hinzu kommen zahlreiche Integrationsprogramme, um die gesellschaftliche Ausgrenzung, mangelnde Deutschkenntnisse und berufliche Perspektivlosigkeit zu verhindern und der Radikalisierung junger, bei uns lebender Muslime den Boden zu entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann