Frage an Martina Krogmann von Frank T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
auf Ihrer Website plädieren Sie dafür, nach dem Urteil des BverfG zügig eine neue Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Noch weiter prescht Ihr Parteikollege Schünemann vor, der der Justizministerin nahelegt, sie müsse dazu "das Urteil nur noch abschreiben. Einfacher geht es nicht." ( http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Datenspeicherung-Schuenemann-macht-Druck ). "Einfacher kann man es sich nicht machen" wäre hier wohl richtiger. Wer so redet, hat die Kernaussage des Urteils nicht verstanden, nämlich daß das Gericht schon beim ersten Versuch die bei einem so tiefen Eingriff in die Grundrechte gebotene Sorgfalt vermißt hat, die z.B. zur Entwicklung eines geeigneten Konzeptes zur Datensicherheit nötig gewesen wäre. Und ein solches ist nach wie vor nicht in Sicht.
Das gekippte Gesetz hat die deutsche Internetwirtschaft übrigens ca. 300 Millionen Euro gekostet, unter Berücksichtigung der Auflagen des BVerfG würde sich dieser Betrag mindestens verdoppeln ( http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/bundesverfassungsgericht-internetwirtschaft-berufsgruppen ). Damit würden Ressourcen gebunden, die etwa bei Investitionen in den Ausbau der Breitbandversorgung dringend benötigt werden, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland weiterhin zu gewährleisten. Einen weiteren Schnellschuß des Gestzgebers hielte ich daher für fatal.
Dagegen habe ich leider - bis auf die üblichen Beschwörungen des drohenden Weltuntergangs - wenig Information zum tatsächlichen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung gefunden, daher meine Frage: In welchen Bereichen konnte durch das jetzt gekippte Gesetz die Zahl der begangenen schweren Straftaten deutlich reduziert werden, bzw. wo ist die Aufklärungsrate signifikant gestiegen? Warum hätte dort die übliche TK-Überwachung unter Richtervorbehalt nicht zum Erfolg geführt? Und wo ist eine entsprechende Statistik einzusehen?
mit freundlichem Gruß,
Dipl. Inf. Frank Theiß