Frage an Martina Krogmann von Annett R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Krogmann,
ich bin leider schwer krank aber trotzdem voll arbeitsfähig. Vor einiger Zeit wurde im Bundestag beschlossen das man sich selbst gegen Berufsunfähig versichern muss. Nun zu meiner Frage: Ich würde mich gerne selbst versicheren aber keine Versicherung will mich haben! Ist dies überhaupt rechts? Da der Gesetzgeber ja vorsieht, dass man sich selbst Versichern muss um überhaupt abgesichtert zu sein im Fall des Falles. Kann da nicht die Regierung den Versicherungen vorschreiben solche Kranken Personen doch zu versichern, wenn auch mit Risikozuschlag?
Ich hoffe auf eine baldig Antwort Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Annett Rödiger
Sehr geehrte Frau Rödiger,
es ist nicht ganz so, wie Sie schreiben:
Man muss unterscheiden zwischen Erwerbsminderungsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten. Letztere Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.
Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:
. Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
. Kindererziehungszeiten
. Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten
. Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
. Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
. Ersatzzeiten (zum Beispiel Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Berufsunfähigkeit unter anderem aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Schädigung während des Wehrdienstes oder Zivildienstes eingetreten ist. Es genügt dann bereits ein Pflichtbeitrag.
Daneben gibt es noch Renten bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Darunter versteht man, dass die betroffenen Personen nur bis zu sechs oder bis zu drei Stunden irgendeiner, also keiner berufsspezifischen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diese schwierigen sozialrechtichen Fragen hier nicht in allen Einzelheiten erläutern kann. Weitere Informationen gibt es hier:
Mit diesen Versicherungen leistet die Solidargemeinschaft eine gewisse Grundversorgung für den Fall der Erwerbsminderung. Darüberhinausgehendes muss privat versichert werden. In der Bundesrepublik herrscht grundsätzlich das Prinzip der Privatautonomie, d.h. niemand kann vom Staat dazu gezwungen werden, mit einer anderen Person einen Vertrag abzuschließen. Dies gilt auch für Versicherungsverträge. Mögliche Risikozuschläge wären dann so hoch, dass sich niemand eine solche Versicherung mehr leisten kann, so dass auch mit diesem Konstrukt keinem geholfen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann