Frage an Martina Krogmann von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Krogmann,
Sie schreiben: "Das Gesetz bietet große Chancen im Kampf gegen Kinderpornografie - national ebenso wie international."
Dem muss ich als Professor für Informatik und Experte für Netzwerkinfrastruktur widersprechen.
Wie ich hier schon einigen Ihrer Kollegen erklären musste, ist das Gesetz für den intendierten Zweck vollkommen wirkungslos. Derlei Material wird nicht auf "Seiten" getauscht, sondern es werden Programme verwendet, die ein "Netz im Netz" bilden und daher von den Sperren nicht betroffen sind.
Die Sperren bringen also rein gar nichts außer hohen Kosten, Beeinträchtigung des gesamten regulären Internetverkehrs sowie ein gefährliches Werkzeug, mit dem dieser willkürlich zensiert werden kann.
Dies ist mathematisch sowie technisch beweisbar, es ist hier kein Spielraum für Meinungen, dieses Gesetz ist nutzlos und gefährlich, constat!
Meine Fragen: wieso haben Sie bei Ihrer Entscheidung alle Analysen und Aussagen von Experten ignoriert?
Da das Gesetz für das intendierte Ziel nutzlos ist, wieso wurde es dennoch beschlossen, wenn Sie nicht vorhaben, es tatsächlich für andere Bereiche zu verwenden?
Entsprechende Forderungen wurden von Mitgliedern der Union ja bereits geäußert.
Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt!
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Peter Müller
Sehr geehrter Herr Professor Müller,
für Ihre Frage danke ich Ihnen herzlich. Ich denke, dass die Argumente schon aus meinen bisherigen Ausführungen zu diesem Thema hier bei abgeordnetenwatch ersichtlich sind, fasse sie aber für Sie noch einmal gern zusammen:
Es gibt keinen Zweifel daran, dass es auch andere Wege gibt, um Kinderpornographie zu verbreiten. Aber finden Sie nicht auch, dass es ein Fortschritt ist, zumindest einen dieser Wege erschwert zu haben?
Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass die Sperre umgangen werden kann. Dies gilt aber auch für andere Sicherheitseinrichtungen, z.B. Schlösser, im realen Leben. Sollte man auf sie nur deshalb verzichten, weil sie umgangen werden können?
Ein ernstzunehmender Einwand ist der eines möglichen Mißbrauchs der Infrastruktur. Dieses Problem haben wir durchaus gesehen und die Anwendung auf Seiten mit Material im Sinne des § 184b StGB beschränkt. Aus gegebenem Anlaß haben wir sogar die Nutzung der Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ausgeschlossen, um einer möglichen Ausuferung der Rechtsprechung vorzubeugen.
Es gibt ferner keinen Zweifel daran, dass Politiker vieler Parteien - also keinesfalls nur der Union - weitergehende Vorstellungen haben. Wir haben hier einen Sonderfall, wo schon das Sich-Verschaffen von Material im Sinne des § 184b strafbar ist, geregelt. Wenn wir der Auffassung gewesen wären, dass man dies 1:1 auf andere Sachverhalte ohne weitere Diskussion übertragen könnten, hätten wir die Möglichkeit zu entsprechenden Regelungen gehabt. Wir waren aber nicht dieser Auffassung und haben es daher unterlassen.
Auch wenn Sie ein Freund des digitalen Denkens sind, werden Sie sicherlich Fälle kennen, in denen Fachkollegen von Ihnen ein Problem anders beurteilen als Sie. Das ist in der Politik nicht anders.
Dieses Gesetz ist auch nicht gefährlich - im Gegenteil: Der Anwendungsbereich ist so eng gefaßt, dass eine Mißbrauchsgefahr durch Anwendung auf andere Sachverhalte nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Nota bene: Wer sollte es mißbrauchen? Wir leben in einem Rechtsstaat!
Im übrigen können Sie davon ausgehen, dass wir uns mit seriös vorgetragenen Argumenten immer auseinandersetzen. Das gehört zur Professionalität der Legislative. Deshalb haben wir ja auch eine Expertenanhörung durchgeführt. Wir haben nicht jede Anregung aufgegriffen - was in Anbetracht divergierender Meinungen der Experten in manchen Punkten auch schwierig gewesen wäre -, haben aber aufmerksam die Diskussion verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann