Frage an Martina Krogmann von Norbert W. bezüglich Finanzen
Guten Tag, Frau Krogmann!
Ist es richtig, dass die Bundesregierung auch nach den Erfahrungen der Finanz- und einhergehend der weltweiten Wirtschaftskrise- keine gesetzlichen Regelungen getroffen hat, um z.B. undurchsichtige Wertpapiergeschäfte zu verbieten. Wie kann es möglich sein, dass diese undurchsichtigen und schädlichen Aktivitäten der Banken von den Angeordneten und in deren Folge auch von der Bundesregierung immer noch geduldet wird? Ist es Ihnen wichtiger, dass Banken mit derlei Geschäften zumindest "schwarze" Zahlen in die Bilanz schreiben können? Inwiefern werden Sie sich engagieren?
Sehr geehrter Herr Wolf,
die Bundesregierung hat ein starkes Interesse daran, dass auf den Wertpapiermärkten - wie auf anderen Märkten auch - so schnell wie möglich ein auf ein solides Fundament gegründetes Vertrauen wieder Einzug hält. Dieses Vertrauen auf den Märkten ist die Basis für die wirtschaftliche Erholung auf der Welt. Für die Bundesregierung ist dies - und nicht die Zahlen einzelner Unternehmen - das allerwichtigste Ziel.
Die wichtigste Maßnahme ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht. Das Gesetz geht auf das Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 13. Oktober 2008 zurück; mit ihm werden gezielt die präventiven Befugnisse der Finanzmarktaufsicht gestärkt sowie deren Eingriffsrechte in Krisenzeiten verbessert. Gleichzeitig wird durch zusätzliche Meldepflichten die Informationsbasis der Aufsichtsbehörden vergrößert, um Risikopotenziale zukünftig besser einschätzen zu können.
Daneben hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schon eine Reihe von Maßnahmen getroffen, von denen ich hier einige nennen möchte:
. Die BaFin hat ihr Verbot von bestimmten Leerverkäufen bis zum 31. Januar 2010 verlängert. Mit ihren Verfügungen vom 19. und 21. September 2008 hatte die BaFin ungedeckte Leerverkäufe, also Naked Short Selling, von Aktien von elf Finanzunternehmen untersagt. Im Dezember 2008 hatte die BaFin das bis Ende 2008 befristete Verbot zunächst bis zum 31. März 2009 und im Anschluss daran bis zum 31. Mai 2009 verlängert. Naked Short Selling liegt vor, wenn der Verkäufer Aktien verkauft, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht in seinem Eigentum stehen bzw. er keinen einredefreien Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat. Ungedeckte Leerverkäufe sind besonders geeignet, exzessive Preisbewegungen an den durch die Finanzkrise sehr volatilen Märkten weiter zu verstärken. Dies gefährdet die Stabilität des Finanzsystems und kann zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen.
. Durch die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk werden vor allem die aufsichtlichen Anforderungen zum Stresstesting, zum Liquiditätsrisiko und zu Risikokonzentrationen geschärft und ausgebaut. So müssen alle Institute künftig auf der Basis der jeweiligen identifizierten Risikofaktoren Stresstests für ihre wesentlichen Risiken durchführen. Dabei sind vor allem auch Risikokonzentrationen zu berücksichtigen. Banken müssen zudem ihre Liquiditätsrisiken so steuern und überwachen, dass sie Liquiditätsengpässe, die sich anbahnen, frühzeitig erkennen. Verlustgefahren, die aus Risikokonzentrationen resultieren, müssen die Institute angemessen in das Risikomanagement einbeziehen. Höhere Anforderungen stellt die Aufsicht künftig auch an das gruppenweite Risikomanagement. Sie verlangt nun auch explizit, dass eine Strategie für die gesamte Gruppe entwickelt wird. Zudem müssen Institute nicht mehr nur auf Einzelinstitutsbasis ihre Risikotragfähigkeit gewährleisten, sondern dies für die Gruppe als Ganzes tun.Auch dem Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat räumt die Aufsicht nun ein größeres Gewicht ein. Die neuen MaRisk enthalten zudem deutlich konkretere Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken.
. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Financial Supervisory Commission aus Taiwan und die Bermuda Monetary Authority (BMA) haben als erste Mitglieder der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) das Multilaterale Memorandum of Understanding (MMoU) der Vereinigung unterzeichnet. Mit dem MMoU will die IAIS die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Versicherungsaufseher verbessern. Im Rahmen des MMoU haben die Unterzeichner unter anderem Regelungen vereinbart für den Informationsaustausch bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherern, Rückversicherern und Versicherungsgruppen und sich über Mindeststandards zum Schutz der Vertraulichkeit dieser Informationen verständigt.
Mit freundlichen Grüßen nach Zeven
Martina Krogmann