Frage an Martina Krogmann von Andreas S. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Frau Krogmann,
trifft es zu, dass das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet nicht wie geplant in Kraft treten kann? Wenn ja, warum nicht? Und wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schurz
Sehr geehrter Herr Schurz,
für Ihre Frage, die einen Themenkomplex berührt, der in den letzten Tagen Gegenstand eines erheblichen medialen Interesses war, danke ich Ihnen. Daher möchte ich auch ein wenig ausführlicher zu der Angelegenheit Stellung nehmen.
Es ist selbstverständlich, dass wir die Maßnahmen zur Verhinderung der Verschaffung von Kinderpornographie so schnell wie möglich wirksam werden lassen wollen. Genauso selbstverständlich sollte aber auch die peinlich genaue Einhaltung der Vorschriften des Grundgesetzes und des Europarechts sein.
Es ist juristisch umstritten, ob das Gesetz durch die EU-Kommission notifiziert werden muss oder nicht. Wir gehen davon aus, dass dies nicht erforderlich ist. Dann hätte das Gesetz nach der Zustimmung des Bundesrats und des Bundespräsidenten in diesen Tagen nach der Veröffentlichung in Kraft treten können.
Nun hat die EU-Kommission Interesse an dem Gesetz gezeigt, so dass das Bundeswirtschaftsministerium es der Kommission vorsichtshalber zur Notifizierung zugeleitet hat. Dies wird das Inkrafttreten des Gesetzes bis Anfang/Mitte Oktober verzögern.
Diese Verzögerung darf man auch nicht überbewerten: Selbstverständlich hätten wir auf unserer zutreffenden Rechtsauffassung beharren können, damit aber für alle Beteiligten eine gewisse Rest-Rechtsunsicherheit geschaffen. Durch das Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums wird dies nun völlig ausgeschlossen.
Das ist zu begrüßen: Man darf nicht immer nur davon reden, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, sondern man muss dies auch praktizieren!
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann