Frage an Martina Krogmann von Frank T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 17.6.
Den Vorwurf, meine Frage sei unerträglich, möchte ich so nicht stehen lassen.
In der Tat hat es das Grundgesetz, um das es hier eigentlich geht, nicht verdient, zu seinem 60. Geburtstag in 2000 Zeichen diskutiert zu werden. Sollte der Ton hier gelitten haben, bitte ich um Nachsicht. Zum Thema kann ich mich den Standpunkten von Innenminister a.D. Gerhart Baum anschließen ( http://tinyurl.com/nkk7aa ).
Entstanden ist das Grundgesetz jedoch unter dem Eindruck der Jahre 1933-45. Vor diesem Hintergrund widmet das Grundgesetz dem Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern besondere Aufmerksamkeit. Explizites Ziel ist hier u.a. die Verhinderung von Ereignissen, wie sie dann am 17. Juni 1953 in der DDR stattfanden - weitere Beispiele der jüngeren Geschichte sind die Niederschlagung des Prager Frühlings und der Tiananmen-Demonstrationen. Eben deshalb verbietet das Grundgesetz den Einsatz der Streitkräfte im Inneren.
Sollte es nun Ambitionen geben, diesen Grundsatz aufzuheben, halte ich es durchaus für geboten, dieses im weiteren Zusammenhang und eben auch vor dem Hintergrund von Ereignissen wie denen des 17. Juni 1953 zu diskutieren. In einer streitbaren Demokratie sollten daher gerade Tage wie der 17. Juni Anlaß sein, sich kritisch mit den Werten des Grundgesetzes und deren Umsetzung in der Wirklichkeit der aktuellen Politik auseinanderzusetzen. Auch wenn sich der Bundeswehreinsatz in der Bundesrepublik noch auf Tornadotiefflüge über Demonstrantencamps beschränkt ( http://tinyurl.com/yq6wpg ), hielte ich es für unerträglich, wenn an Tagen wie dem 17. Juni nur noch betroffenes Gedenken erwünscht wäre.
Bitte sehen Sie mir daher nach, daß ich die Frage noch einmal stelle:
Wird der Bundeswehreinsatz im Inneren lediglich leichtfertig von Innenminister Schäuble angedacht, oder gibt es hier konkrete Forderungen, die von der CDU/CSU in Fraktion und Partei mitgetragen werden?
mit freundlichem Gruß,
F. Theiß
Sehr geehrter Herr Theiß,
herzlichen Dank für Ihre erneute Frage und die Klarstellung Ihrer Intention bzw. Tonlage. Gerne beantworte ich Ihre Frage.
Da der Bundesminister des Innern weder leichtfertig denkt noch gar leichtfertig etwas andenkt, ist die Frage grundsätzlich zu verneinen. Gegenwärtig stehen auch keine Gesetzgebungsvorhaben an. In unserem heute verabschiedeten Regierungsprogramm 2009 bis 2013 heißt es zu Ihrer Frage sehr abwägend:
"In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zu Länder- und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Hierfür sind klare Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben."
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann