Frage an Martina Krogmann von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,
vielen Dank für Ihre Antwort, aber da diese im Wesentlichen den Inhalt meiner Frage wiedergibt muss ich leider nochmal nachhaken. Ich werde meine Frage umformieren, um den Punkt auf den ich abziele deutlicher zu machen.
Das Sperren von Seiten, die eigentlich nicht gesperrt werden sollten, da sie keine einschlägigen Inhalte enthalten, stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Wenn man also schon keinen Richtervorvehalt oder zumindest eine Vorabprüfung duch das Gremium vorsieht, wäre es dann im Lichte der Grundrechtsfrage nicht angemessen gewesen, im Gesetzestext wenigstens vorzuschreiben, dass ausnahmslos alle Listeneinträge - idealerweise möglichst zeitnah zu deren Aufnahme - verifiziert werden müssen ?
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Haingärtner
Sehr geehrter Herr Haingärtner,
bitte gestatten Sie mir dazu erst einmal einige grundsätzliche Hinweise: Die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit wird durch einfache Gesetze begrenzt. Das unterscheidet sie z.B. von der Unverletzlichkeit der Wohnung, in die grundsätzlich nur auf Grund einer richterlichen Anordnung eingegriffen werden darf. Als juristisch nicht erforderliche, politisch aber vor dem Hintergrund der - sicher unberechtigten - Befürchtungen vieler Menschen wünschenswerte Institution haben wir das Expertengremium mit der stichprobenartigen Ex-post-Kontrolle geschaffen. Es soll also ohne konkreten Anlaß die Arbeit einer Behörde, hier des Bundeskriminalamts, überprüfen.
Eine solche Ausgestaltung im Sinne der Bürgerrechte gibt es sonst nicht. Grundsätzlich handelt die Behörde - sei es Polizei, Finanzamt, Ordnungsamt oder eine andere - und der Betroffene kann gegen die Maßnahme der Behörde Rechtsmittel einlegen und ggf. klagen. Das ist der Aufbau des Rechtsstaats. Da hier zusätzlich zum Rechtsweg durch das Expertengremium noch ein weiteres wachsames Auge gegeben ist, haben wir hier sogar einen stärkeren Schutz der Bürgerrechte als bei vielen anderen behördlichen Eingriffen.
Eine grundsätzliche Überprüfung aller behördlichen Entscheidungen, d.h. bevor der Adressat sie rechtlich überprüfen läßt, wäre absurd, da ja schon die Behörden an Recht und Gesetz gebunden sind und die rechtliche Überprüfung eher der Ausnahmefall ist.
Ich denke, dass damit im Rahmen dieser Plattform nun auch sämtliche Aspekte des Gesetzes hinreichend diskutiert worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann