Frage an Martina Krogmann von Heiko F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann!
Mich, und sicher viele andere interessierte Bürger, interessiert nun Ihre Haltung zum Gesetzesentwurf des Familienministeriums "Zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet" nach dem die Bundesregierung die kleine Anfrage der FDP-Fraktion beantwortet hat.
Zusammengefasst war dort ja zu lesen:
-Wir haben keine gesicherten Erkenntnisse.
-Wir haben keine wissenschaftlichen Studien.
-Wir haben keine Sperrlisten anderer Länder untersucht.
-Wir haben keine Informationen.
-ect.
Bitte erklären Sie mir, wie man als Volksvertreter mit dem Hintergrund, das offensichtlich jegliche gesicherten Erkenntnisse und Informationen fehlen, so ein doch verfassungsrechtlich problematisches Gesetz beschließen will.
Mit freundlichen Grüßen,
Heiko Frömter
Sehr geehrter Herr Frömter,
herzlichen Dank für Ihre Frage!
Wir betreten mit dem Gesetz Neuland - deshalb können natürlich auch noch keine Erkenntnisse über die Wirkungsweise vorliegen.
Aus diesem Grund haben wir ja auch vollkommen richtigerweise nach zwei Jahren eine Evaluierung (Bewertung) der Wirkungsweise des Gesetzes vorgesehen. Darüber hinaus haben wir das Gesetz auf drei Jahre befristet. Auch dies ist richtig und entspricht zudem moderner Gesetzgebung.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann