Frage an Martina Krogmann von Markus R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Krogmann,
in Ihrer Antwort auf Herrn Ripcke vom 02.06.2009 sprechen Sie die Vorgehensweise des BKA beim Auffinden von kinderpornographischen Seiten im Ausland an. Das BKA wendet sich aus Achtung der Souveränität fremder Staaten nicht direkt an die Host-Provider.
Wie sehen Sie bzw. die Bundesregierung das im umgekehrten Falle, wenn sich eine ausländische Strafverfolgungsbehörde beim Auffinden von Kinderpornographie auf einem deutschen Server gleichzeitig an den Provider und die zuständige deutsche Polizeistelle wendet?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Ritter
Sehr geehrter Herr Ritter,
zunächst möchte ich auf den rechtlichen Hintergrund, den ich in der Antwort auf die Frage von Herrn Friedrich vom 5. Juni 2009 dargelegt habe, verweisen. Es liegen dem Bundesministerium des Innern keine Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang ausländische Polizeibehörden an deutsche Provider herantreten. Seitens des Bundesministeriums des Innern bestünden gegen informatorische Unterrichtungen, die kein hoheitliches Handeln eines fremden Staates im Geltungsbereich des Grundgesetzes sind, keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann