Frage an Martina Krogmann von Caroline M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Krogmann,
in Ihrer Antwort auf die Anfrage von Herrn Ripcke bezüglich der Sperrung von Internetseiten haben sie geschrieben:
"Bei kinderpornographischen Seiten, die im Ausland gehostet sind, ist die Lage etwas anders: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran, sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch."
Dieser Aussage entnehme ich, dass bei der Kooperation mit ausländischen Behörden organisatorische Probleme existieren bzw. der Informationsaustausch suboptimal verläuft. Wäre es aus Ihrer sicht nicht sinnvoller, dieses Problem anzugehen, anstatt hierzulande eine Infrastruktur aufzubauen, die prinzipiell zur Beschneidung der Informationsfreiheit geeignet ist ?
Insbesondere im Lichte des Umstandes, dass von Ihren Parteikollegen in Hessen bereits Begehrlichkeiten bezüglich Sperrungen anderer Inhalte (Glückspiel) geäußert wurden und zudem eine vorhandene Sperrinfrastrultur die gerichtliche Durchsetzung von Sperrverfügungen z.B. durch die Medienindustrie (s. http://www.heise.de/newsticker/Geplante-Kinderporno-Sperre-koennte-andere-Sperrverfuegungen-erleichtern--/meldung/137868 ) erleichtern könnte, erscheint es mir als würde hier ein äußerst riskanter Weg beschritten.
Gruß,
Caroline Mayer
Sehr geehrte Frau Mayer,
es ist zu bedenken, dass es sehr viele Staaten gibt, mit denen - und ihren providern - es keine funktionierende Zusammenarbeit gibt. Für diese Fälle ist eine Zugangserschwerung angezeigt, da eine Löschung nicht mit einer hinreichenden Erfolgsaussicht angestrebt werden kann. In denjenigen Fällen, in denen mit einer Löschung nur mit einer Zeitverzögerung gerechnet werden kann, ist eine Zugangserschwerung eine vertretbare Übergangsmaßnahme, weil sie der Prävention gilt. In denjenigen Fällen schließlich, in denen eine sofortige Löschung erreicht werden kann, bedarf es keiner Zugangserschwerung.
Selbstverständlich würde auch ich es begrüßen, wenn wir überall eine sofortige Löschung erreichen könnten. Solange dies aber nicht gegeben ist, ist die Sperrung aus meiner Sicht als präventive Maßnahme ein zusätzlicher Baustein zur Bekämpfung der Kinderpornografie.
Selbstverständlich werden wir auch weiterhin alles tun, um die Zusammenarbeit der Polizeibehörden zu optimieren. In einigen Fällen wird dies aber vergeblich bleiben.
Ihren Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen Ausdehnung dieses Gesetzes auf andere Sachverhalte möchte ich entgegenhalten, dass sowohl die Bundesfamilienministerin als auch ich uns eindeutig darauf festgelegt haben, die Zugangserschwerungen auf die Fälle des § 184b StGB zu beschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann