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Martina Krogmann
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Frage von Christoph R. •

Frage an Martina Krogmann von Christoph R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krogmann,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre Antwort. In meinem Bemühen, das Thema trotz meines Unmutes sachlich zu behandeln, habe ich mich wohl unklar ausgedrückt. Ich bitte dieses zu Entschuldigen. Also etwas direkter:

Die PE sagt aus, dass es Frau v.d.Leyens Ziel sei, ausländische Angebote zu blocken. Der Entwurf beinhaltet diese Beschränkung nicht.

1. Ist das Wort „ausländischen“ im Gesetzesentwurf vergessen worden oder war es nie die Absicht der Initiatoren sich mit der Zensur nur auf ausländische Seiten zu beschränken?

Ihre PE/Antwort schreibt von Prävention vor KiPo (also deren Erstellung), die Stellungnahmen reden von Prävention der Verbreitung. Das ist ein Unterschied.

2. Wieso setzt ihre PE diese Dinge gleich?

Die Stellungnahmen sagen, dass die Maßnahmen:
a) allenfalls begleitend sind
b) technisch im Widerspruch zu anderen Gesetzesvorhaben stehen
c) richterlich Kompetenzen an eine Behörde abtreten
d) Datenschutzrechtlich unklar
e) Verbindungsdatenvorhaltung
f) technische leicht zu umgehen sind
g) und, und, und …
Der Entwurf erschwert den Teilbereich des http Protokolls, lässt https, Usenet, Mail, VPN’s und den klassischen Postweg außer Acht. Die Effektivität kann somit nur marginal sein.

3. Eine Mail an absue@ provider.somewhere kann jeder schicken. Erachten sie es nicht auch als sinnvoller die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren als anstelle dessen eine lokale Zensurpolitik zu verfolgen?

Sie führen aus, dass die Domänen nur wenige Tage ihre Namen vorhalten.
4. Wodurch begründet sich der Glaube, dass die Ermittlerteams diese überhaupt rechtzeitig finden oder von Vornherein nicht nur mit IP gearbeitet wird oder sich VPN’s bilden?
5. Wo unterstützt die Reg. die KJM (Personal, Technik, Etat) in seiner Arbeit?

Eine Zustimmung sehe ich bestenfalls für den Vorsatz etwas für die Kinder zu tun. Eine Zustimmung zu den angestrebten Mitteln kann ich unter Berücksichtigung der zweifelhaften Wirksamkeit nicht nachvollziehen

Mit freundlichem Gruß
C. Ripcke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ripcke,

1. Das Wort "ausländisch" ist im Gesetzentwurf nicht vergessen worden. Faktisch wird es sich aber um ausländische Seiten handeln, da sie in Deutschland natürlich aufgrund der bestehenden Rechtslage unverzüglich gelöscht werden. Im übrigen handelt es sich bei der Zugangserschwernis nicht um eine "Zensur", sondern um eine Präventionsmaßnahme gegen Straftaten.

2. Unter "Kinderpornographie" verstehen wir den gesamten Tatbestand des § 184b StGB, also auch die Verschaffung und den Versuch dazu. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Lehr vom 10. Mai 2009.

3. Eine perfekte internationale Zusammenarbeit gibt es nicht - wir arbeiten aber darauf hin. Bis dahin müssen wir uns lokaler Insellösungen bedienen. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Friedrich vom 5. Juni 2009.

4. Selbstverständlich glaube ich nicht, dass alle Seiten mit kinderpornographischem Inhalt sofort von den Ermittlern gefunden werden. Es gibt aber keinen Grund dafür, diejenigen, die gefunden werden, zu ignorieren. Dieses Gebiet unterscheidet sich insofern nicht von anderer Kriminalität: Selbstverständlich werden nicht alle Ladendiebstähle entdeckt. Diejenigen, die aber entdeckt werden, werden auch verfolgt.
Auch im "offline-Leben" ist es so, dass präventive Maßnahmen gegen Straftäter, die besonders raffiniert vorgehen, nur mit erhöhtem Aufwand realisiert werden können. Dies bedeutet aber nicht, dass man den einfach gelagerten Fällen gar nicht begegnen sollte.

5. Die KJM wird von den Landesmedienanstalten und den Ländern unterhalten. Eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten und eine sonstige materielle oder personelle Unterstützung wäre wegen aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen des damit verbundenen Eingriffs in ausschließliche Länderkompetenzen unmöglich bzw. sehr problematisch.

Mit freundlichen Grüßen nach Bargteheide

Martina Krogmann