Frage an Martina Krogmann von Thomas B. bezüglich Familie
Guten Tag Frau Dr. Krogmann,
als IT- Fachmann kann ich bestätigen und nachweisen, dass die geplante Änderung des Telemediengesetzes in seiner ursprünglichen Form quasi keinerlei Effekt im Bezug auf die Bekämpfung von Kinderpornographie haben würde: http://www.ayin.at/firewall/viewtopic.php?f=10&t=524
Einzig sog. Zufallssurfer, die ohne Vorsatz und völlig unbeabsichtigt auf eine solche Stopp- Schild Seite gelangen würden, könnten präventiv davor geschützt werden, peinliche und kriminelle sexuelle Darstellungen zu Gesicht zu bekommen. Soweit würde ich sogar den Stopp- Schild Seiten noch zustimmen. Dass man aber dadurch gleich in den Verdacht gerät, ein Pädophiler zu sein und in einer geheimen Logdatei des BKA geführt wird, halte ich für rechtstaatlich verwerflich und undemokratisch. Dass durch diese Maßnahme keineswegs die Ursachen nur ansatzweise bekämpft werden, sondern nur per Sichtschutz vom Normalbürger abgeschottet werden, ist ebenfalls nachgewiesen worden. Welchen Sinn hat es, dass die normalen User das Elend der gepeinigten Kinder zwar nicht mehr sehen könnten, aber die eigentliche Kinderschändung
hinter einem virtuellen Vorhang munter weiter betrieben werden kann ? Wäre es nicht sinnvoller und allemal effektiver, Geld, Zeit und Manpower dort zu bündeln, wo es deutlich mehr bezwecken würde ? Wie werde ich entschädigt, wenn beispielsweise ich auf einer Stopp- Schild Seite landen würde und das BKA gegen mich ermitteln würde ? Wie will man denn den gesellschaftlichen und familiären Schaden ausgleichen, wenn unrechtmäßig Ermittlungen durchgeführt würden ? Wie wird ein Homepage- Betreiber entschädigt, der zu Unrecht auf einer Sperrliste des BKA landet ? Dass diese Dinge nicht auszuschließen sind, beweisen die Sperrlisten von Dänemark und Finnland, die nur zu einem Bruchteil Domains mit tatsächlich kinderpornographischen Inhalt aufweisen. Wie wollen Sie ernsthaft sicherstellen, dass das BKA 100% fehlerlos arbeiten wird ?
Gruß,
Thomas Brück
Sehr geehrter Herr Brück,
für Ihre Beunruhigung habe ich Verständnis, versichere Ihnen aber, daß sie grundlos ist:
Niemand möchte Menschen, die per Zufall oder spam auf die Stopp-Seite kommen, kriminalisieren. Mir ist durchaus bewußt, dass dies für die Betroffenen katastrophale Folgen haben könnte. Wir haben diese Bedenken im Gesetzgebungsverfahren bereits berücksichtigt. Entsprechend meiner Forderung, die anfallenden Daten nicht zu speichern und hier auch keine Strafverfolgung vorzunehmen, sind wir auf einem guten Weg. Der Passus, der im Absatz 5 des Gesetzentwurfes auf Wunsch des Bundesjustizministeriums aufgenommen wurde, wird entsprechend geändert. Dies ist richtig, da das Ziel des Gesetzes die Prävention ist und bleibt.
Eine Logdatei des Bundeskriminalamts wird es nicht geben.
Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass die Zugangserschwerung eine flankierende Maßnahme ist. Im Kampf gegen die Kinderpornographie sollte auf kein Mittel verzichtet werden.
Im übrigen werden wir klarstellen, daß der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, so dass der Rechtsschutz, der gegen alle anderen behördlichen Handlungen gegeben ist, auch hier gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann