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Martina Krogmann
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Frage von Markus M. •

Frage an Martina Krogmann von Markus M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

in einer Verlautbarung der CDU/CSU-Fraktion vom heutigen Tag im Nachgang zur Bundestagsanhörung zu den geplanten Internet-Sperren werden Sie zitiert mit

"Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilen wir eine harte und klare Absage."

Nun ist es aber so, dass (vgl. c´t Ausgabe 10/2009) bereits mehrere Gerichte die sogenannte Störerhaftung von Zugangsprovidern z.B. im Falle von Urheberrechtsverletzungen bejaht haben. Einziger Grund, weshalb die Provider in diesen Fällen nicht zur Sperrung (access-blocking) verpflichtet wurden, war der unverhätlnismäßige Aufwand, der hierfür erforderlich wäre. Werden die Provider nun aber verpflichtet, ohnehin entsprechende Infrastrukturen aufzubauen, entfiele dieser Hinderungsgrund künftig.

Meine Frage an Sie:
Wie wollen Sie "hart und klar" verhindern, dass es auf Basis der bereits bestehenden Gesetzeslage nicht künftig zu umfänglichen Sperren aus den unterschiedlichsten Begehrlichkeiten heraus kommen wird?

Freundliche Grüße
Markus Mews

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mews,

vielen Dank dafür, dass Sie hier dieses Problem ansprechen. Ich stehe dieser Rechtsprechung, die wohl derzeit glücklicherweise noch nicht als herrschende Meinung bezeichnet werden kann, sehr skeptisch gegenüber. Bei der anstehenden Neuregelegung der Provider-Haftung im Telemediengesetz müssen wir Entwicklungen der Rechtsprechung, die den Absichten des Gesetzgebers widersprechen, korrigieren. Gerade solche Ausdehnungen, wie die, die Sie ansprechen, werde ich zu verhindern wissen. Übrigens sind solche Überlegungen Randmeinungen innerhalb meiner Fraktion. Deshalb strebe ich derzeit im laufenden Entscheidungsprozess zum von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf noch klarer zu formulieren, dass access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie beschränkt bleiben muss!!!

Die o.a. Überarbeitung des Telemediengesetzes, die auf Grund verschiedener Umstände noch nicht erfolgt ist, muss deshalb so schnell wie möglich in der nächsten Legislaturperiode aufgegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Krogmann