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Martina Krogmann
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Frage von Aljoscha L. •

Frage an Martina Krogmann von Aljoscha L. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Krogmann,

vielen Dank für
ihre Antwort, sie geht auf meine Frage ein(was nicht bei jedem, den ich angeschrieben habe der Fall war).

Jetzt haben sich mir allerdings neue Fragen gestellt:

Werden Seiten gesperrt werden, die auf deutschan Servern liegen?
Werden Seiten gesperrt werden, die auf europäischen und nordamerikanischen Servern liegen?
Denn das wäre ja nicht im Sinne des Kinderschutzes, dort könnte man die Seiten auch löschen.

Wird im Gesetz verankert, dass eine solche Seite nur gesperrt werden darf, wenn sie nicht zu löschen ist?
Denn das Löschen ist effektiver, leicht zu bewerkstelligen und bereits gesetzlich geregelt.

Wird es eine Möglichkeit geben, gerichtlich gegen die Sperre vorzugehen, wenn sie ungerechtfertigt ist?
Wenn die Polizei handelt, weil der Fakt "Gefahr in Verzug" eintritt, müssen sie sich schließlich im Nachhinein auch für ihre Entscheidungen verantworten, gilt dies auch bei der Sperrung von Websites? Gibt es jeweils jemanden, der die Verantwortung übernimmt, wenn eine Seite gesperrt wird? Kurz: gibt es eine Regelung, die die Seitenbesitzer vor Willkür schützt?

Und.. gibt es eigentlich wissenschaftliche Belege für die Zahlen, die Frau von der Leyen immer wieder nennt, bzw. können diese Belege vielleicht netterweise mal angegeben werden?

[z.B. die vielen Zugriffe, die angeblich durch Sperren im Ausland verhindert werden, wie viele davon sind Robots(sucht für Suchdienste nach Websites), Harvester(sucht Informationen für Spam und Callcenter) und andere Programme, die das Internet mit verschiedensten Systemen durchsuchen?]

Ich persönlich glaube nicht, dass die Sperrung der Websites eine Maßnahme zur Einführung von Zensur ist, ich glaube aber, dass sie ohne böse Absicht böse Folgen haben könnte.

mit freundlichen Grüßen

Portrait von Martina Krogmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lehr,

nach der 1. Lesung im Bundestag und der Sachverständigenanhörung in der vergangenen Woche beraten wir derzeit noch intensiv über das Gesetz. Ich sehe an verschiedenen Stellen noch einen erheblichen Klärungs- bzw. Änderungsbedarf.

Grundsätzlich gilt: Löschung vor Sperrung! In Deutschland ist das völlig unproblematisch, da die host-provider hier sehr gut kooperieren. Wenn jemand - das muss nicht das Bundeskriminalamt sein - sie auf kinderpornographische Inhalte hinweist, nehmen sie diese vom Netz.

Etwas anders sieht es mit Inhalten auf ausländischen Servern aus: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran, sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist es hier in vielen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Prävention praktikabler, sie zu sperren - sonst erreicht die Information sogar kooperationswillige host-provider erst dann, wenn die Seite schon weitergewandert ist. Über die genaue Ausgestaltung des Gesetzestextes in diesem Punkt sprechen wir in der Verhandlungsrunde gerade - das o.a. Prinzip wird aber auf jeden Fall eingehalten.

Selbstverständlich kann man sich in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik gegen staatliche Maßnahmen vor Gericht wehren. Zur Klarstellung werden wir einen ausdrücklichen Hinweis auf den Verwaltungsrechtsweg einfügen. Dann können Betroffene gegen die Sperrung klagen bzw. eine vorläufige Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes herbeiführen. Inwieweit es hier noch einen Ausgestaltungsbedarf gibt, werden auch wiederum unsere Beratungen ergeben.

Es geht mir darum, einerseits die Sperrung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten als Präventionsmaßnahme so effektiv und paßgenau wie möglich zu gestalten, andererseits aber natürlich unbeabsichtigte Kollateralschäden so weit wie menschenmöglich auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen nach Zeven

Martina Krogmann