Frage an Martina Krogmann von Ulrich V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Krogmann,
teilen Sie die Meinung von Herrn Enderlein zum sogenannten Bad-Bank-Modell von Finanzminister Steinbrück ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624542,00.html ) ?
Herr Enderlein hat im Spiegel massive Bedenken zum diesem Vorhaben geäußert , u.a. folgende: "Deutschland ist das einzige Land, das eine Bank-Bank einführt, ohne dass die betroffenen Institute verstaatlicht oder teilverstaatlicht sind. Wir machen den Banken sehr großzügige Geschenke, ohne die einige von ihnen wohl kaum überleben könnten. Doch Gegenleistungen fordern wir keine ein. Zudem ist unklar, wie Buchwert und Fundamentalwert der ausgelagerten Wertpapiere festgestellt werden. Doch von dieser Einschätzung hängt die finanzielle Tragfähigkeit des Plans ab."
Falls sie die Bedenken teilen, bitte ich Sie, dem "Bad-Bank-Modell" keinesfalls zuzustimmen, da es in dieser Krise das Haushaltsrecht des Parlaments zum wiederholten Male zu umgehen versucht und die Verluste der Banken in unzumutbarer Weise auf die Steuerzahler verlagern würde.
Falls Sie die Bedenken nicht teilen, würden mich Ihre Argumente sehr interessieren.
Besten Dank vorab für Ihre Antwort und mit freundlichem Gruß
Ulrich Vogelsang
Sehr geehrter Herr Vogelsang,
ich denke, wir sind uns einig, dass die Auslagerung toxischer Forderungen auf Bad Banks ein an sich notwendiges, plausibles und sinnvolles Instrument zur Krisenbewältigung und zur weiteren Sicherung der Kreditvergabefähigkeit deutscher Banken in der jetzigen schwierigen Situation sein kann. Die konkrete Umsetzung ist komplex und wird deshalb notwendigerweise kontrovers diskutiert und beurteilt. Hierauf bezieht sich ja auch die Kritik von Henrik Enderlein in dem von Ihnen zitierten Artikel.
Die Kritikpunkte kann ich in dieser Form nicht nachvollziehen. Der Entwurf (Bundestagsdrucksache 16/13156 abrufbar unter http://www.bundestag.de/bic/drucksachen/index.html ) sieht sehr wohl eine Regelung zur Feststellung von Buchwert und Fundamentalwert der ausgelagerten Wertpapiere vor (§ 6a Abs. 3). Es ist auch falsch, davon zu sprechen, dass der Gesetzentwurf keine Gegenleistung der Bank vorsehen würde. Die Garantie für die ausgelagerten Forderungen wird vom Finanzmarktstabilisierungsfonds übernommen. Dieser erhält dafür eine marktübliche Vergütung (§ 6a Abs. 5 Nr. 2). Zudem sind zahlreiche Maßnahmen eingebaut, die der Verringerung des Risikos für den Finanzmarktstabilisierungsfonds und damit für den Steuerzahler dienen:
- Sämtliche Risiken der Wertpapiere müssen der Bankaufsicht und einem sachverständigen Dritten offengelegt werden (§ 6a Abs. 5 Nr. 1).
- Währungsrisiken müssen abgesichert werden. Die Kosten hierfür trägt die übertragende Bank (§ 6a Abs. 5 Nr. 3).
- Ein tragfähiges Geschäftskonzept der Bank ist Grundvoraussetzung für die Übernahme einer Garantie (§ 6a Abs. 5 Nr. 4).
Besonders wichtig ist jedoch die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags nach § 6b. Um eventuelle Verluste der Wertpapiere auszugleichen, erhält die Zweckgesellschaft ("Bad Bank") vom übertragenden Unternehmen einen Ausgleichsbetrag in Abhängigkeit von der Dividende, die von der Bank an ihre Aktionäre gezahlt wird. Sollte die Dividende nicht ausreichen, so steigt der Ausgleichsbetrag in den Folgejahren. Zusätzlich ist eine Nachhaftung vorgesehen. Das heißt, dass auch nach Ablauf der Garantie die abtretende Bank noch die Verluste der "Bad Bank" ausgleichen muss (§ 6c). Die Nachhaftung wird beglichen aus der für die Aktionäre vorgesehenen Dividende. Dadurch ist eine Dividendenzahlung nicht möglich, solange Verbindlichkeiten der Zweckgesellschaft bestehen. Auf diese Weise wird das Risiko für den Finanzmarktstabilisierungsfonds massiv verringert. Zugleich erlaubt dieses Modell den Banken die dringend notwendige Bereinigung ihrer Bilanzen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag in der vergangenen Woche in erster Lesung beraten. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werden wir intensiv über die Detailregelungen diskutieren. Es wird zudem eine Sachverständigenanhörung stattfinden, bevor Mitte Juni oder Anfang Juli der Bundestag über den Entwurf entscheiden wird.
Für die Union ist ausschlaggebend, dass die letztendliche Lösung nicht nur die Stabilität des Bankensektors sicherstellt, sondern auch eine angemessene Risikoverteilung beinhaltet. Es muss unter allen Umständen vermieden werden, dass die jetzt entlasteten Banken in einigen Jahren glänzend dastehen, großzügig Dividenden zahlen und der Steuerzahler gleichzeitig feststellt, dass er auf enormen Kosten sitzengeblieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann